Der Landkreis und die Stadt Lörrach stehen gesetzlich in der Pflicht, jährlich ihnen zugewiesene geflüchtete Menschen aufzunehmen. Aufgrund des derzeit hohen Zustroms nach Deutschland ist es erforderlich, vor Ort zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Daher plant die Stadt dem Landkreis ein Grundstück in Stetten für die Errichtung einer auf fünf Jahre befristeten Gemeinschaftsunterkunft für maximal 150 Personen zur Verfügung zu stellen. Parallel hat die Stadtverwaltung zudem weitere Standorte im Stadtgebiet geprüft. Ein wichtiges Kriterium für die Standortauswahl ist eine faire Verteilung im gesamten Stadtgebiet.
Nach intensiver Prüfung zahlreicher Flächen und Objekte in den vergangenen Monaten konnte im Stadtteil Stetten eine geeignete Fläche gefunden werden. Diese liegt zwischen der Konrad-Adenauer-Straße im Norden, der Grenze zur Schweiz im Süden, einer Tennisanlage im Westen und einer Wohnbebauung im Osten. Der dort gültige Bebauungsplan setzt die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ fest, die nicht als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ausgewiesen ist. Nur etwa ein Drittel der Fläche ist tatsächlich als Bolzplatz angelegt. Der Paragraph 246 des Baugesetzbuches ermöglicht eine zeitlich befristete Nutzung solcher Flächen für die Unterbringung Geflüchteter. Der bestehende Bolzplatz wird in die Bauplanung integriert und bleibt weiterhin für die Anwohnenden zugänglich.
Die Unterkunft soll maximal 150 Menschen beherbergen und voraussichtlich bis Mitte 2025 bezugsfertig sein. Geplant sind zwei zweigeschossige Wohngebäude und ein eingeschossiges Verwaltungsgebäude in Richtung der Wohnbebauung, die als Sichtschutz dienen sollen. Ein Vorschlag sieht vor, den Bolzplatz nach Norden zu verlegen, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Die Unterkunft wird einen zentralen und kontrollierten Zugang erhalten.
Aus der Bürgerschaft erreichten die Stadtverwaltung weitere Vorschläge von Grundstücken. Leider erfüllte keines der neu vorgeschlagenen privaten Grundstücke die notwendigen Rahmenkriterien. Ein zentrales Kriterium ist eine faire Verteilung der geflüchteten Menschen im Stadtgebiet. Derzeit befindet sich im Süden der Stadt keine zentrale Unterkunft, was die Notwendigkeit einer gleichmäßigen Verteilung unterstreicht. Zu den weiteren wichtigen Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Grundstücks gehören neben der geeigneten Größe von mindestens 3.000 bis 4.000 Quadratmetern, dem geeigneten Zuschnitt auch die unmittelbare Verfügbarkeit sowie eine entsprechende Infrastruktur. Ebenfalls berücksichtigt werden die Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Grundstücke.
Sowohl der Landkreis als auch die Stadt Lörrach halten aus ihrer Erfahrung den Standort in Stetten für eine Gemeinschaftsunterkunft für geeignet. Es wäre daher den Anwohnenden in der Nachbarschaft bereits bestehender Standorte von Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringungen gegenüber ungerecht, wenn es jetzt durch das Anbieten eines privaten Drittgrundstücks zu einer Verlagerung der geplanten Gemeinschaftsunterkunft an eine andere Stelle kommen könnte.
Am 17. Juni 2024 fand eine Informationsveranstaltung für Anwohnende sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Hierbei wurde das Projekt vorgestellt und offene Fragen diskutiert. Bereits im Vorfeld fanden zudem Gespräche mit verschiedenen Interessengruppen und Institutionen statt. Um die Bürgerschaft umfassend zu informieren wurde auf der städtischen und landkreiseigenen Webseite ein Fragen und Antworten-Katalog veröffentlicht und auch als Postwurfsendung an die umliegende Nachbarschaft verteilt.
„Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine zentrale Aufgabe, die uns als Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft die nächsten Jahre begleiten wird. Daher wird die geplante Gemeinschaftsunterkunft nicht die letzte Unterbringung in Lörrach sein. Umso hilfreicher ist es, wenn wir aus der Bürgerschaft auch in der Zukunft eigene und verfügbare Grundstücksangebote erhalten“, erklärt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.
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Kreis Lörrach - Lörrach
8. Jul 2024 - 10:51 UhrUnterbringung geflüchteter Menschen in der Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Stetten - Die Unterkunft soll maximal 150 Menschen beherbergen und voraussichtlich bis Mitte 2025 bezugsfertig sein

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