Die Stadt Titisee-Neustadt gibt bekannt, dass ab dem 30. Juli 2024 die nächtliche Beleuchtung des Münsters im Ortsteil Neustadt, des Fullbergkreuzes sowie der Kirche in Titisee abgeschaltet wird. Diese Maßnahme erfolgt im Einklang mit § 21 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) Baden-Württemberg und dient dem Schutz unserer natürlichen Umwelt.
Gemäß § 21 Absatz 2 NatSchG ist es im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. September ganztägig und vom 01. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
Bürgermeister Dr. Gerrit Reeker erklärt dazu: „Wir verstehen, dass die Abschaltung der Außenbeleuchtung an diesen markanten Gebäuden eine sichtbare Veränderung des nächtlichen Stadtbildes darstellt. Die nächtliche Sicherheit in unserer Stadt wird hierdurch aber nicht gefährdet, da die normale Straßenbeleuchtung unverändert betrieben werden kann. Wir arbeiten ständig daran, eine sichere und schöne Umgebung zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Menschen als auch der Natur gerecht wird.“
Die Stadt Titisee-Neustadt ist sich der Problematik der Lichtverschmutzung bewusst und arbeitet kontinuierlich an Lösungen, die den Anforderungen des Naturschutzes gerecht werden. Beispielsweise wird bei der Neuanschaffung von Straßenlaternen auf energiesparende LED-Technik gesetzt, die ihr Licht gezielt nach unten abstrahlt, um die Fauna möglichst wenig zu belasten. Die Stadt Titisee-Neustadt ist bestrebt, ihre Beleuchtungssysteme im Einklang mit ökologischen und sicherheitstechnischen Aspekten weiter zu verbessern und prüft kontinuierlich Anpassungen, um die Umweltbelastungen zu minimieren.
(Presseinfo: Stadtverwaltung Titisee-Neustadt, 29.07.2024)
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Breisgau-Hochschwarzwald - Titisee-Neustadt
29. Jul 2024 - 12:20 UhrAb 30. Juli 2024: Titisee-Neustadt schaltet städtische Beleuchtung ab - Maßnahme erfolgt im Einklang mit Naturschutzgesetz

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