Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Ende 2019 wurde daher ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht verabschiedet und eine fünfjährige Umsetzungsfrist eingeräumt. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zum 1. Januar 2025 erlassen. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen auch die Hebesätze neu beschlossen werden. Der entsprechende Vorschlag der Stadtverwaltung wird aktuell den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Grundsteuer wird von Eigentümerinnen und Eigentümern auf ihren Grundbesitz erhoben. Hierbei wird unterschieden zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A fallen. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nur auf Basis des Grundstückswertes zu ermittelt.
Berechnung der Grundsteuer:
Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird vom Finanzamt aus der Grundstücksgröße multipliziert mit dem Bodenrichtwert der Grundsteuerwert ermittelt. Ebenfalls vom Finanzamt wird dieser Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert, woraus sich der Grundsteuermessbetrag ergibt. Der vom Finanzamt an die Stadt übermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem städtischen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Als Gemeindesteuer fließen die Einnahmen der Grundsteuer ausschließlich den Kommunen zu.
Anpassung der Hebesätze:
Durch die Aufhebung des bisherigen Grundsteuerrechts zum 31. Dezember 2024 und die Einführung des neuen Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) sind alle Kommunen in Baden-Württemberg dazu aufgefordert, die bisherigen Hebesätze der Grundsteuer neu festzulegen. Ziel der Stadt Lörrach ist dabei eine möglichst aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze, um die Gesamteinnahmen der Stadt auf einem stabilen Niveau zu halten und zugleich auf die Anforderungen des neuen Gesetzes zu reagieren.
Hebesatzanpassung für Grundsteuer A und B:
Die Berechnung der Hebesätze erfolgt auf Basis der Hauptfeststellungen des Finanzamtes. Für die weniger bedeutsame Grundsteuer A sind derzeit 67,58 Prozent der relevanten Feststellungen eingegangen. Um die bisherigen Einnahmen von etwa 21.300 Euro zu erzielen, muss der Hebesatz von derzeit 320 auf 350 Prozent erhöht werden. Die Berechnung unterliegt jedoch einigen Unsicherheiten, da die Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen teils verändert wurde und viele Feststellungen noch ausstehen.
Für die wichtige Grundsteuer B sind etwa 98 Prozent der benötigten Feststellungen verfügbar. Hier wird der Hebesatz zur Erreichung der bisherigen Einnahmen in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro von derzeit 500 auf 340 Prozent deutlich abgesenkt. Auch hier bestehen Unsicherheiten, insbesondere durch mögliche Einsprüche und noch ausstehende Anpassungen, die eine Neubewertung der Hebesätze in den kommenden Jahren erforderlich machen könnten.
„Der Hebesatz für die Stadt Lörrach liegt leicht über den vom Land Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen im Transparenzregister. Wir haben sämtliche Maßnahmen ergriffen, um trotz der bestehenden Unsicherheiten so präzise wie möglich zu planen und gehen weiterhin davon aus, dass dieser Hebesatz einkommensneutral bleibt.“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz.
Belastungsverschiebungen durch neues Bewertungssystem:
Die neue Bewertung der Grundstücke führt zu Veränderungen, die für einige Eigentümerinnen und Eigentümer mit erhöhten Belastungen einhergehen können. So entfällt künftig die Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, was zu einer tendenziellen Entlastung für den Geschosswohnungsbau und einer höheren Belastung für größere Einfamilienhausgrundstücke sowie unbebaute Grundstücke führt. Diese Veränderungen spiegeln die angestrebte Anpassung des Bewertungssystems wider und werden künftig ein neues Gleichgewicht in der Grundsteuerbelastung schaffen.
Informationen für die Bürgerschaft:
Nach der Entscheidung des Gemeinderates werden im Januar 2025 die neuen Grundsteuerbescheide versendet.
Um die Eigentümerinnen und Eigentümer bestmöglich vorzubereiten, hat die Stadt Lörrach die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer auf der städtischen Webseite unter www.loerrach.de/grundsteuer zusammengestellt. Zudem können über die zentrale E-Mail grundsteuer@loerrach.de Fragen zum Grundsteuerbescheid gestellt werden. Die Stadtverwaltung wird zum Versand der Bescheide auch wöchentlichen Sprechstunden zu Grundsteuerfragen anbieten.
(Presseinfo: Stadt Lörrach, 19.11.2024)
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Kreis Lörrach - Lörrach
19. Nov 2024 - 16:53 UhrStadt Lörrach: Neue Grundsteuer - Deutliche Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B im Zuge der gesetzlichen Neuregelung

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