Rund 20.000 Grundsteuerbescheide wird die Stadt Lahr am Freitag, 10. Januar 2025, an ihre Bürgerinnen und Bürger verschicken. Die Bescheide basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, das die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Regelung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Deren Berechnung basiere auf Einheitswerten, die seit Jahrzehnten nicht fortgeschrieben wurden, was zu gravierenden Ungleichbehandlungen geführt habe, so das Gericht. Ziel der Reform ist also, die gleichheitswidrige Bewertung von Grundstücken zu beseitigen. Dies führt unvermeidlich dazu, dass es teilweise zu höheren, aber auch zu niedrigeren Steuerfestsetzungen kommen wird, um eine gerechtere Besteuerung zu erzielen.
Der in den Bescheiden übermittelte Grundsteuerbetrag wurde errechnet, indem das Finanzamt Lahr zunächst die maßgebliche Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert hat. Daraus ergibt sich der Grundstückswert, den das Finanzamt im nächsten Schritt mit der gesetzlich vorgegebenen Grundsteuermesszahl multipliziert hat. Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, wurden auf Antrag durch eine Ermäßigung der Steuermesszahl begünstigt. Den daraus resultierenden Grundsteuermessbetrag hat die Stadt Lahr mit dem vom Gemeinderat festgelegten Hebesatz – 365 Prozent für die Grundsteuer B, 350 Prozent für die Grundsteuer A – multipliziert, um letztlich den Grundsteuerbetrag zu ermitteln.
Die entscheidenden Faktoren für Verschiebungen in der Steuerlast sind also die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert. Dieser ist der durchschnittliche Lagewert für den Grund und Boden innerhalb der Bodenrichtwertzone und spiegelt damit keinen individuellen Wert eines einzelnen Grundstücks wider. Für alle Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr hat der unabhängige Gemeinsame Gutachterausschuss Lahr die Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen ermittelt. Dessen Geschäftsstelle verweist auf die ausführlichen Informationen auf der Website der Stadt Lahr unter www.lahr.de – Bauen und Umwelt – Gutachterausschuss – Bodenrichtwerte und ist bei diesbezüglichen Fragen die passende Anlaufstelle.
Sollten bei einem einzelnen Grundstück Gründe für einen geringeren tatsächlichen Wert des Grund und Bodens vorliegen, kann ein qualifiziertes kostenpflichtiges Gutachten beim Finanzamt eingereicht werden. Damit die Besteuerungsgrundlage für das betreffende Grundstück geändert wird, muss das Gutachten jedoch einem um mehr als 30 Prozent geringeren Wert des Grund und Bodens nachweisen. Der Wert im Gutachten muss also deutlich vom festgelegten Bodenrichtwert abweichen. Wird ein qualifiziertes Gutachten bis spätestens 30. Juni 2025 beauftragt, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon, wann der Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht wurde.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Einspruch beim Finanzamt Lahr gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, müssen keinen zusätzlichen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erheben. Ist der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich, ist die Stadt Lahr verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid entsprechend zu ändern. Aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren bittet das Finanzamt Lahr, auf Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Einsprüche zu verzichten.
Bei Fragen zur Zahlung der Grundsteuer können sich Bürgerinnen und Bürger an die Stadt Lahr wenden. Die Verwaltung hat sich auf einen erhöhten Beratungsbedarf eingestellt: Die Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern wird während der Öffnungszeiten der Stadtkämmerei – Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr, Donnerstag von 13 bis 18 Uhr – mit jeweils vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Anliegen der Kundinnen und Kunden persönlich, telefonisch, per E-Mail und per Post bearbeiten. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeitende aus anderen Bereichen der Stadtkämmerei hinzugezogen und Anfragen außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet. Eine Zugangssteuerung am Eingang zur Stadtkämmerei soll dazu beitragen, längere Wartezeiten und Staus im Gebäude zu vermeiden. Die Verwaltung rechnet in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide mit einem besonders hohen Telefonaufkommen und bittet um Verständnis für den Fall, dass trotz der zusätzlichen Maßnahmen nicht alle Anliegen sofort bedient werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben auch nach der ersten Anfragewelle für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
Der Gemeinderat hat in einer Resolution 2019 bestätigt, dass die Stadt Lahr die Reform aufkommensneutral umsetzen wird. Entsprechende Hebesätze hat er Ende 2024 beschlossen. Die Stadt Lahr rechnet damit weiterhin mit einem jährlichen Grundsteueraufkommen von rund 8,4 Millionen Euro.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuer gibt es auf der Website www.grundsteuer-bw.de. Unter anderem sind dort unter der Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ die Bodenrichtwerte und unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“ Hinweise zu qualifizierten Gutachten zu finden.
(Presseinfo: Stadt Lahr, 08.01.2025)
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Ortenaukreis - Lahr
8. Jan 2025 - 15:28 Uhr10. Januar 2025: Stadt Lahr verschickt rund 20.000 Grundsteuerbescheide - Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform

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