Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Hierzu erhalten 31 465 Lahrer Wahlberechtigte in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser ist das Wahllokal vermerkt.
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dort ist es möglich, direkt zu wählen. Alternativ kann die Stimme auch per Briefwahl abgegeben werden.
Wer bis Sonntag, 2. Februar 2025, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, muss sich bei der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, 17 Uhr melden, um gegebenenfalls einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung online, postalisch oder mündlich durch persönliche Vorsprache angefordert werden.
Mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder online auf der Startseite der Stadt Lahr unter www.lahr.de können Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone direkt die entsprechende Seite aufzurufen. Auch kann der Antrag bis Dienstag, 21. Januar 2025, beim Bürgerbüro im Rathaus, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, gestellt werden. Ab Mittwoch, 22. Januar 2025, hat hierfür die Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, geöffnet und steht für alle Fragen zur Wahl zur Verfügung.
Der Zeitraum für die Briefwahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl sehr kurz. Laut der Bundeswahlleiterin ist davon auszugehen, dass aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird. Daher empfiehlt die Stadt Lahr, die Unterlagen zeitnah zu beantragen.
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden voraussichtlich am Freitag, 7. Februar 2025, an die Stadt Lahr geliefert. Erst danach können die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen – Wahlscheine, Stimmzettel und Stimmzettelumschläge – versandt werden. Der späte Druck der Stimmzettel ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Per Briefwahl kann aber auch direkt vor Ort in der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, gewählt werden. Weiterhin können dort Briefwahlunterlagen beantragt, ausgefüllt und abgegeben werden. Dies gewährleistet den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen.
Wer bereits vor Freitag, 7. Februar 2025, verreist ist und bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, nicht mehr zurückkehrt, dem empfiehlt die Verwaltung, sich die Unterlagen an eine andere Adresse als die Heimatanschrift senden zu lassen.
Informationen zur Bundestagswahl 2025 gibt es unter www.bundestagswahl-bw.de oder unter www.lahr.de.
Info Außenstelle Briefwahl:
Ab Mittwoch, 22.Januar 2025, ist die Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle im Bürgerpark, Bürgerpark 1, zu folgenden Öffnungszeiten besetzt:
- montags: 8:30 – 13 Uhr und 14 – 17 Uhr
- dienstags: 8:30 – 13 Uhr und 14 – 17 Uhr
- mittwochs: 8:30 – 13 Uhr
- donnerstags: 8:30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
- freitags: 13 – 17 Uhr
- Samstag, 22. Februar 2025: 10 Uhr – 13 Uhr
- Sonntag, 23. Februar 2025: 8 – 18 Uhr
Hier können Briefwahlanträge ab Mittwoch, 22. Januar 2025, gestellt werden. Voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025, können dort die kompletten Briefwahlunterlagen nicht nur beantragt, sondern auch ausgefüllt und abgegeben werden.
(Presseinfo: Stadt Lahr, 17.01.2025)
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Ortenaukreis - Lahr
17. Jan 2025 - 18:04 UhrBundestagswahl 2025: Wahlberechtigte in Lahr erhalten zeitnah Post - Fristen für Briefwahl sollten beachtet werden

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