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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

22. Jan 2025 - 14:03 Uhr

Versand der Wahlbenachrichtigungen für vorgezogene Bundestagswahl (23. Februar 2025) in Freiburg hat begonnen - Antragsfrist für Briefwahl endet am 21. Februar 2025


Der Countdown läuft: Am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Für die Teilnahme an der Wahl verschickt die Stadt über die Deutsche Post AG im Zeitraum vom 22. bis 25. Januar die Benachrichtigungen an die rund 159.000 Wahlberechtigten. Wer wählen will, muss diese Benachrichtigung am Wahltag ins aufgedruckte Wahllokal mitbringen, um sich dort auszuweisen.

Wer Briefwahl beantragen möchte, tut dies am einfachsten mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit dem Online-Antrag unter www.freiburg.de/briefwahl. Die Antragsfrist endet am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, um 15 Uhr.

Wichtig zu wissen: Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Wahl stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl, ab dem 10. Februar, zur Verfügung, erst dann kann der Briefwahlversand erfolgen. Der Wahlbrief muss dann spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen – hier ist also Schnelligkeit gefragt.

Ab Montag, 10. Februar, öffnet auch das Briefwahlbüro des Wahlamts in der Berliner Allee 1 die Pforten. Dort können die Briefwahlunterlagen persönlich oder für andere beantragt werden (in diesem Fall wird eine Vollmacht benötigt). Vor Ort stehen Wahlkabinen zur Verfügung, so dass man seine eigene Stimme auch gleich abgeben kann. Das Briefwahlbüro öffnet montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr (Fristende).

Alle Informationen zu den Wahlen am 23. Februar stehen auf der städtischen Internetseite unter www.freiburg.de/bundestagswahl.

(Presseinfo: Stadt Freiburg, 22.01.2025)


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