Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle 42 Urnenwahlbezirke im Stadtgebiet sind zwar nicht explizit barrierefrei, aber rollstuhlgerecht.
Das endgültige Ergebnis wird spätestens 30 Tage nach der Wahl über die Kreis-, Landes- und Bundeswahlleitung durch Öffentliche Bekanntmachungen offiziell verkündet. Das dürfte dann vor allem Formsache sein. Bereits am Wahlabend wird das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegen. Anders als bei den Kommunalwahlen haben die Wahlberechtigten lediglich zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels – sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei auf der rechten, blaugedruckten Hälfte. Auf jeder Hälfte darf lediglich ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen.
Werden mehrere Vorschläge gekennzeichnet, führt dies zur Ungültigkeit der Erststimme. Dasselbe gilt für die Zweitstimme: Auch hier ist lediglich eine Kennzeichnung erlaubt. Erst- und Zweitstimme können unterschiedlichen Parteien gegeben werden. Auch können sich die Wählenden darauf beschränken, lediglich eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben. In diesem Fall zählt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Erst- und Zweitstimme:
Mit der Erststimme wird bestimmt, welcher Bewerber oder welche Bewerberin des Wahlkreises diesen im Deutschen Bundestag vertreten soll, während mit der Zweitstimme die Landesliste der bevorzugten Partei mit allen von der Partei aufgestellten Bewerbungen in der dort festgelegten Reihenfolge gewählt wird. Für die Zahl der Sitze im Bundestag ist lediglich das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es im neuen Wahlrecht, das mit der Bundestagswahl 2025 erstmals greift, nicht mehr.
Wie bei den letzten Wahlen ist die obere rechte Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Dies dient Menschen mit Sehbehinderung dazu, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in die so genannte Blindenschablone einlegen zu können.
Am Wahlsonntag werden in Offenburg rund 500 Wahlhelfer*innen im Einsatz sein. Und was müssen Hästrägerinnen und Hästräger bei ihrer Stimmabgabe am Wahltag beachten? "Wählen geht nur ohne Maske und ohne starke Schminke", unterstreicht Lauréanne Hoeltzel-Waldmann, Leiterin der Abteilung Zentrale Dienste und Wahlen bei der Stadt Offenburg. Die Identität müsse zweifelsfrei festgestellt werden können.
In vier Offenburger Wahlbezirken wird das Statistische Bundesamt gesonderte Auswertungen der Wählerstimmen vornehmen. Alle Urnenwähler*innen in diesen Bezirken erhalten einen Stimmzettel mit einem gesonderten Aufdruck. Dieser gibt Auskunft über Geschlecht und Altersgruppe. Die Stimmzettel in diesen Wahlbezirken werden wie in jedem anderen Wahlbezirk ausgezählt. Sie gehen erst später an das Statistische Bundesamt und werden dort nochmals ausgewertet.
(Presseinfo: Stadt Offenburg, 20.02.2025)
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Ortenaukreis - Offenburg
20. Feb 2025 - 21:43 UhrStadt Offenburg: "Am 23. Februar 2025 wählen gehen." - Von 8 bis 18 Uhr sind die 42 Urnenwahlbezirke geöffnet - 500 Wahlhelfer im Einsatz

Stadt Offenburg: "Am 23. Februar 2025 wählen gehen."
Auch Narren dürfen wählen, allerdings nur ohne Maske.
Foto: Stadt Offenburg - Sester
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