Die Stadt Müllheim im Markgräflerland strebt nach aktueller Beschlusslage grundsätzlich an zur Großen Kreisstadt erhoben zu werden. Nach derzeitigem Zeitplan könnte dies mit Datum 01.01.2027 geschehen.
Weil nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes eine Große Kreisstadt Aufgaben erfüllt, die derzeit im Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler erledigt werden, (Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden), hatte sich die Frage gestellt, ob der Gemeindeverwaltungsverband aufgelöst werden muss, wenn die Stadt Müllheim i. M. zur Großen Kreisstadt erhoben wird. Diese Frage hatte das Innenministerium Baden-Württemberg bereits in einem Schreiben aus dem Jahr 2006 und auch in der Folge bejaht. In den vergangenen fünf Jahren haben die am GVV beteiligten Gemeinden und auch die Stadt Neuenburg a. R. deshalb verschiedene Überlegungen angestellt, sich in der interkommunalen Zusammenarbeit im Markgräflerland neu aufzustellen.
Auf Bitte der Stadt Müllheim i. M. hat das Innenministerium Baden-Württemberg diese Rechtsauffassung nun nochmals überprüft.
Nach Prüfung der Sachlage und unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hat das Innenministerium mit E-Mail vom gestrigen Mittwoch (26. Februar 2025) der Stadt Müllheim i. M. mitgeteilt, dass „bei Erhebung der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Großen Kreisstadt eine Auflösung des bestehenden GVV nicht zwingend erforderlich sei“ und dass „nach Auffassung des Innenministeriums derzeit keine Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die eine Auflösung des GVV nach § 62 Absatz 1 der Gemeindeordnung rechtfertigen würden.“
Zitat Bürgermeister Martin Löffler, zugleich in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender des GVV Müllheim-Badenweiler:
„Wir freuen uns darüber, dass das Innenministerium seine Rechtsaufassung geändert hat. Das ist vor allem für die 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GVV eine gute Nachricht. Die Auflösung des GVV wäre nicht nur mit großen personellen Herausforderungen verbunden gewesen, sondern es wären auch komplizierte Auflösungsverträge zu verhandeln und zu schließen gewesen, um die finanziellen und bürokratischen Verflechtungen der GVV Gemeinden neu zu ordnen.
Das alles bleibt uns nun erspart und die Erhebung zur Großen Kreisstadt kann relativ unbürokratisch gestaltet werden.“
Historie:
- 2006: Schreiben des Innenministerium Baden-Württemberg - Kernaussage: Solange Müllheim Verbandsmitglied GVV ist, kann Müllheim nicht zur Großen Kreisstadt erklärt werden
- 2020: Beginn der Planungen hinsichtlich der Auflösung des GVV und der Neugründung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG)
- 2022: Öffentliche Grundsatzbeschlüsse in den Gemeinden Sulzburg (17.11.2022), Auggen (22.11.2022), Badenweiler (12.12.2022) und Müllheim i. M. (14.12.2022) zur Auflösung des GVV und Neugründung einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Die Gemeinde Buggingen fasst den Grundsatzbeschluss, aus dem GVV auszutreten.
- 2022: Grundsatzbeschluss der Stadt Neuenburg a. Rh. (12.12.2022) ein Doppelmittelzentrum mit Müllheim i. M. bilden zu wollen und die interkommunale Zusammenarbeit mit Müllheim i. M. auszuweiten.
- 2024: Grundsatzbeschluss der Stadt Neuenburg a. Rh. – vorläufiger „Nicht-Eintritt“ in die noch zu gründende Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG), aber weiterhin das Doppelmittelzentrum mit Müllheim i. M. anzustreben.
- 27.01.2025: Gemeinsame Medieninformation der Gemeinden Auggen und Buggingen und der Stadt Neuenburg am Rhein: Neuenburg am Rhein, Auggen und Buggingen wollen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag interkommunal zusammenarbeiten
- 26.02.2025 : E-Mail – Mitteilung des Innenministerium Baden-Württemberg: keine Auflösung des GVV erforderlich
(Presseinfo: Stadt Müllheim, 27.02.2025)
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Breisgau-Hochschwarzwald - Müllheim
27. Feb 2025 - 13:33 UhrKeine Auflösung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler bei Erhebung zur Großen Kreisstadt notwendig - Innenministerium hat Rechtsauffassung auf Bitte der Stadt Müllheim nochmals überprüft

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