Kulturelle Teilhabe, Film, Musik sowie Streetart, Nachtkultur und digitale Kunst: Für diese Bereiche stellt das Kulturamt im Jahr 2025 Fördermittel bereit. Wer inklusive Maßnahmen in sein Projekt einbindet, kann mit zusätzlicher Unterstützung rechnen. Kunst- und Kulturschaffende können bis Donnerstag, 1. Mai, eine Förderung für ihr Projekt beantragen.
Zielgruppe der Projektförderung sind Einzelkunstschaffende, Gruppen, Kulturinitiativen sowie Kunst- und Kulturvereine, die keine institutionelle Förderung von der Stadt Freiburg erhalten. Voraussetzung ist, dass das Projekt öffentlich gezeigt wird und hauptsächlich in Freiburg entsteht. Vor der Bewerbung ist es besonders bei Erstanträgen sinnvoll, Kontakt zum Kulturamt aufzunehmen. Eine Übersicht über die Fristen, das Bewerbungsverfahren und die Ansprechpersonen für die einzelnen Förderprojekte gibt es unter http://www.freiburg.de/kulturfoerderung.
Im Bereich Film vergibt das Kulturamt jährlich 41.000 Euro. Gefördert wird die Produktion von Filmen aller Genres. Ausgenommen sind Image- und Werbefilme für kommerzielle Zwecke, TV-Auftragsproduktionen sowie Filmprojekte im Rahmen eines Studienganges oder medienpädagogischen Projekts. Weniger erfahrene Nachwuchsakteur*innen werden gleichermaßen berücksichtigt wie bereits etabliertere Filmemacher*innen.
Selbstbestimmt Kunst schaffen und sich mit Kultur auseinandersetzen: Das ist Gegenstand der Projekte aus dem Bereich Kulturelle Teilhabe, die sich in kulturelle Bildung und kulturelle Zugänge unterteilt. Für die Förderung von kultureller Bildung stehen im Jahr 44.000 Euro zur Verfügung. An Projekte zur Schaffung von kulturellen Zugängen verteilt das Kulturamt jährlich 59.000 Euro. Zu dieser Projektförderung gibt es eine Online-Beratung am Dienstag, 15. April, um 12.30 Uhr. Interessierte können sich bei Clementine Herzog (clementine.herzog@freiburg.de) per Mail bis zum 14. April anmelden.
Für Musiker*innen und Ensembles stehen 40.000 Euro Projektförderung für 2025 zur Verfügung. Gern gesehen sind experimentelle Veranstaltungsformate, sowohl live als auch digital, und Aufführungen von selten gehörten Musikstücken. CD-Produktionen sind dagegen ausgeschlossen.
Besonders breit gefächert ist der Förderbereich Nachtkultur, Streetart und digitale Kunst, den das Kulturamt 2021 eingeführt hat. Er umspannt die Arbeiten künstlerischer DJs, Hiphop-Performances, Street Art-Künstler*innen und Kooperationen zwischen verschiedenen Kunstschaffenden und Initiativen. Nicht gefördert werden Streamings konventioneller Konzerte, bereits bestehende Produktionen sowie Bauprojekte und technische Arbeiten. Pro Jahr sind in diesen Förderbereich 50.000 Euro für Projektvorhaben zu vergeben.
Hintergrund:
Die jetzt geförderten Bereiche sind Teil der Kulturförderung, für die die Stadt in diesem Jahr insgesamt 540.000 Euro ausgibt. Die Förderung kommt zehn künstlerischen Bereichen zugute. Die Vergabe beschließt das Kulturamt gemeinsam mit externen Fachjurys. Dabei orientieren sie sich an Förderkriterien, die der Gemeinderat beschlossen hat. Informationen zu allen geförderten Bereichen sowie eine Übersicht zu den Antragsfristen gibt es online unter http://www.freiburg.de/kulturfoerderung.
(Presseinfo: Stadt Freiburg, 10.04.2025)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
10. Apr 2025 - 15:07 UhrFinanzielle Projektförderung der Stadt Freiburg für die freie lokale Kunst- und Kulturszene: Antragsfrist endet am 1. Mai 2025

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