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RegioTrends

Kreis Lörrach - Lörrach

30. Apr 2025 - 16:50 Uhr

Freibadsaison in Lörrach startet am 17. Mai - Am Eröffnungstag ist der Eintritt frei


Am Samstag, den 17. Mai öffnet das Lörracher Parkschwimmbad um 10 Uhr wieder seine Tore für die Sommersaison. Am Eröffnungstag ist der Eintritt frei. Bereits am 15. und 16. Mai können in der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr Karten im Vorverkauf erworben werden. Ebenso können an diesen beiden Vorverkaufstagen auch Spinde angemietet werden.

Mit dem traditionellen Eröffnungsfest wird auch dieses Jahr wieder die Freibadsaison im Lörracher Parkschwimmbad eröffnet. Vom 17. Mai bis voraussichtlich 14. September ist das Parkschwimmbad in der Sommersaison für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Die neuen Öffnungszeiten sind
• vom 17. Mai bis 24. August an allen Tagen von 10 bis 20 Uhr
• vom 17. Mai bis 30. Juli zusätzlich mittwochs für Frühschwimmer jeweils von 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr
• vom 25. August bis 14. September an allen Tagen von 10 bis 19 Uhr.

Die Ticketpreise für das Freibad wurden angepasst, dies betrifft nur die Einzeleintritte, alle anderen Tarife bleiben unverändert. Das bedeutet, dass Jahreskarten, Saisonkarten, Dutzendkarten und Familienkarten weiterhin zum bisherigen Preis angeboten werden.

Der Einzeleintritt kostet zukünftig 5,50 Euro, ermäßigt 3,50 Euro. Zudem können Erwachsene ab 17.30 Uhr eine Feierabendkarte für 4,50 Euro erwerben.

Der Eintritt für das Frühschwimmen ist nur mit Jahreskarte, Saisonkarte oder Dutzendkarte möglich. Tagestickets für das Frühschwimmen können nicht an der Kasse erworben werden.

Alle Tarife sind auf der städtischen Webseite unter www.loerrach.de/parkschwimmbad abrufbar.

Alle Tickets können vor Ort im Parkschwimmbad erworben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Einzeleintritte über das Online-Ticketsystem zu buchen.


Anpassung Haus- und Badeordnung

Die Stadtwerke haben die Haus- und Badeordnung aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Saison noch einmal angepasst. Für die Badebekleidung gelten die folgenden Regeln mit dem Ziel, die Wasserqualität zu verbessern und mehr Hygiene in den Becken zu gewährleisten:

• Unterwäsche und Straßenkleidung ist als Badebekleidung nicht erlaubt.

• Die Badekleidung muss aus Kunstfaser bestehen, blickdicht sein und die Geschlechtsteile vollständig bedecken.

• Für Frauen ist enganliegende Badekleidung zugelassen, die maximal bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz reicht.

• Herren müssen enganliegende Badehosen tragen, welche ebenfalls bis zum Knieansatz reichen dürfen.

Diese Regelungen betreffen den Beckenbereich des Parkschwimmbads, der am Fußreinigungsbereich beginnt.

Die angepasste Badeordnung ist auf der städtischen Website unter www.loerrach.de/parkschwimmbad abrufbar. Im Parkschwimmbad wurden außerdem Hinweisschilder mit entsprechenden Piktogrammen angebracht


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