Die Stadtverwaltung Freiburg wird ihre Aktivitäten gegen überhöhte Mieten in
Freiburg weiter ausbauen und plant in diesem Zusammenhang auch die
Einleitung von Bußgeldverfahren. Hierfür werden derzeit die fachlichen
sowie organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Mit diesem Schritt
möchte die Stadt auf dem extrem angespannten Wohnungsmarkt die Rechte
von Mieter*innen stärken und die illegale Bereicherung von Vermieter*innen
verhindern.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Freiburg ist eine wundervolle Stadt in so
vielen Bereichen – aber die Situation auf dem Mietmarkt ist sozial ungerecht.
Wir werden alles dafür tun, um das zu ändern. Neben massiven Investitionen
in bezahlbaren Wohnraum geht es auch um Fairness bei Bestandsmieten.
Bei systematischen Verstößen und bei Wuchermieten wollen wir in Zukunft
Ordnungswidrigkeiten feststellen und spürbare Bußgelder verhängen. Wir
erweitern damit unseren Instrumentenkasten, um gezielt gegen schwarze
Schafe vorzugehen. Dabei sind die Bußgelder nicht der einzige Hebel, es
geht uns auch um Aufklärung und Abschreckung.“
Baubürgermeister Martin Haag: „Wir stellen die Freiburger Vermieterinnen
und Vermieter damit nicht unter Generalverdacht, weil wir wissen, dass sich
die weit überwiegende Mehrzahl an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dafür
bin ich sehr dankbar. Aber wir können nicht darüber hinwegsehen, dass es
auch solche gibt, die die Not der vielen Wohnungssuchenden ausnutzen
wollen.“
Neben der geplanten Einführung von Bußgeldverfahren wird die
Stadtverwaltung an den bisherigen Instrumenten zur Bekämpfung von
Mietwucher festhalten und diese weiterentwickeln. Im Fokus stehen hier Aufklärung, Beratung und Information – für Vermieter*innen und Mieter*innen gleichermaßen. Ein wichtiger Baustein ist hier das Mietenmonitoring, mit dem proaktiv der Abschluss von zu hohen Mietverträgen verhindert und die Einhaltung des qualifizierten Mietspiegels gestärkt wird. Mit dem städtischen Mietenmonitoring werden online eingestellte Wohnungsinserate auf mögliche Mietpreisüberhöhungen bzw. Mietwucher geprüft.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist der bislang erfolgreiche Kampf gegen illegalen Leerstand und Zweckentfremdung. Hier wird derzeit die Einführung eines Online-Tools geprüft, um den Bearbeitungsprozess deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Infobox:
Die zulässige Miethöhe unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und darf bei Begründung des Mietverhältnisses grundsätzlich frei vereinbart werden. Jedoch ergeben sich
Grenzen aus dem Verbot der Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstraf-gesetz 1954) oder dem Mietwucher (§ 291 StGB). Bei Zuwiderhandlungen sind Bußgelder bzw. Strafanzeigen möglich.
Zusätzlich gilt in Freiburg aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts (vorläufig noch bis Ende 2025) die Mietpreisbremse, mit der Folge, dass auch Neuvermietungsmieten auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) begrenzt werden (§ 556 d BGB; dies gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden und solche, die in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses umfassend modernisiert wurden). Dieses gesetzliche Verbot ist weder bußgeld- noch strafbewehrt, weshalb die Einhaltung dieser rein privatrechtlichen Grenze nicht mit öffentlich-rechtlichen Mitteln eingefordert werden kann und damit von der Stadt auch nicht verfolgt wird.
Die Stadt hat wichtige Informationen in einer Broschüre „Bezahlbares Wohnen – Wissenswertes für Mieter*innen“ zusammengestellt.
Erhältlich unter www.freiburg.de/mieterinfos
Außerdem können sich Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter*innen kostenlos unter https://www.freiburg.de/pb/,Lde/-/205332/;vbid1554 über den Mietspiegel und dessen Anwendung informieren. Neben der Broschüre des aktuellen Mietspiegels 2025/26 gibt es dort auch kostenfreien Zugang zum Online-Mietspiegelrechner sowie den Mietspiegeln der vergangenen Jahre.
(Pressemitteilung der Stadt Freiburg)
Titelseite » Städte und Gemeinden » Textmeldung
Stadtkreis Freiburg - Freiburg
30. Apr 2025 - 16:53 UhrStadt Freiburg plant Fortentwicklung der Maßnahmen gegen überhöhte Mieten - Einleitung von Bußgeldverfahren geplant

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