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Kreis Lörrach - Weil am Rhein

26. Jun 2025 - 12:22 Uhr

Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Viermal wird der Ausweis verlangt - In einem Fall kommt minderjährige Person jedoch an Hochprozentiges

Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Viermal wird der Ausweis verlangt.
Hochprozentiges ist für Minderjährige Tabu. Wie einfach ist es, an Likör, Schnaps und Co. ranzukommen? Diese Frage beantworteten Alkoholtestkäufe, die kürzlich wieder in Weil am Rhein stattfanden.

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein - Bähr
Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Viermal wird der Ausweis verlangt.
Hochprozentiges ist für Minderjährige Tabu. Wie einfach ist es, an Likör, Schnaps und Co. ranzukommen? Diese Frage beantworteten Alkoholtestkäufe, die kürzlich wieder in Weil am Rhein stattfanden.

Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein - Bähr

Sie sind ein Instrument des Jugendschutzes: Die Rede ist von den so genannten Alkoholtestkäufen. Dabei wird unter behördlicher Aufsicht überprüft, ob sich Supermärkte, Gastronomiebetriebe oder Kioske an die gesetzlichen Altersgrenzen halten. Bereits zum 22. Mal wurden nun wieder solche Testkäufe in Weil am Rhein durchgeführt.

„Unser Ziel ist es, Verstöße aufzudecken, aber vor allem auch das Verkaufspersonal für eine entsprechende Alterskontrolle zu sensibilisieren“, macht Olga Anselm deutlich, die im Rathaus für die kommunale Kriminalprävention verantwortlich zeichnet.

Wodka, Rum & Co. sind in Deutschland für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tabu. Dies regelt das Jugendschutzgesetz. Dies soll sicherstellen, dass junge Menschen vor gefährdeten Einflüssen geschützt und ihre Entwicklung gefördert werden.

In Weil am Rhein waren beim jüngsten Alkoholtestkauf Mitarbeitende des Polizeireviers, zwei Mitarbeitende der Stadtverwaltung, eine Vertreterin der Villa Schöpflin und eine minderjährige Testperson mit von der Partie. Die Testperson versuchte dabei, hochprozentigen Alkohol zu erwerben. Fragen nach ihrem Alter musste diese wahrheitsgemäß beantworten.

Das Ergebnis: Fünf Gewerbebetriebe wurden überprüft, in einem Fall wurde entgegen der Jugendschutzbestimmungen Alkohol verkauft. „Einmal zu viel“, wird Anselm deutlich. Allerdings verweist sie auch auf die positiven Aspekte der jüngsten Aktion. In allen anderen vier Betrieben wurde die Testperson nach ihrem Ausweis gefragt und schließlich der Kauf von Hochprozentigem verweigert.

„Das ist doch sehr erfreulich und zeigt, dass das Verkaufspersonal weitestgehend nicht wegschaut, sondern eine gewisse Sensibilisierung durchaus vorhanden ist“, meinen die Beteiligten.

Die Stadtverwaltung handelt konsequent: Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dies soll dazu beitragen, den Jugendschutz zu stärken und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sicherzustellen.

Im Rahmen des Alkoholpräventionsprogramms “HaLT-Hart am LimiT” bietet die Villa Schöpflin kostenlose Schulungen an. Hier werden die Bestimmungen des Jugendschutzes vermittelt, ebenso die Risiken des jugendlichen Alkoholmissbrauchs. Zusätzlich stellt die Villa Schöpflin kostenlose Materialien zur Verfügung, um die Einhaltung des Jugendschutzes in der täglichen Arbeit zu erleichtern.

(Presseinfo: Stadt Weil am Rhein, 26.06.2025)


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