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Kreis Lörrach - Lörrach

6. Nov 2025 - 17:38 Uhr

Gewerbesteuer in Lörrach soll zur Stärkung des kommunalen Haushalts angehoben werden - Maßnahme als Teil der strukturellen Haushaltskonsolidierung


Die Stadt Lörrach steht angesichts einer sich weiter verschärfenden Haushaltslage vor der Aufgabe, die finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. Im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung vor, den Gewerbesteuerhebesatz von derzeit 380 v. H. auf 400 v. H. anzuheben als Stärkung der städtischen Einnahmen, um die wachsenden kommunalen Aufgaben – insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung und der ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich verankerten Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern – auch künftig erfüllen zu können. Die Stadt Lörrach arbeitet derzeit intensiv an einer strukturellen Haushaltskonsolidierung, um ihre finanzielle Stabilität dauerhaft zu sichern. Dabei werden bestehende Leistungsstandards überprüft, Effizienzgewinne identifiziert und alle Aufgaben einer kritischen Bewertung unterzogen. Ziel ist es, die städtischen Strukturen zu straffen, Ressourcen gezielt einzusetzen und gleichzeitig die Einnahmen zu stärken, um auch künftig die kommunalen Aufgaben verlässlich erfüllen zu können.

Die Finanzlage der Stadt Lörrach ist nach aktuellem Stand noch kritischer als vor einem Jahr. Die anhaltend hohen Ausgaben, steigende Energie- und Personalkosten sowie die wachsenden gesetzlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge führen zu einem erheblichen finanziellen Druck, der eine strukturelle Konsolidierung erfordert.

Zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushalts 2026 verfolgt die Stadt eine zweigleisige Strategie: Einerseits werden Ausgaben und Aufgaben einer konsequenten Prüfung unterzogen, andererseits ist eine Stärkung der Einnahmeseite unumgänglich. Hierbei spielt die Gewerbesteuer als eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen eine zentrale Rolle.

Hebesatzanpassung im kommunalen Vergleich:
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lörrach liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 380 v. H. Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass sich Lörrach mit der vorgeschlagenen Anpassung auf 400 v. H. im regionalen und landesweiten Vergleich in einem moderaten, durchschnittlichen Bereich bewegen würde.

Auswirkungen und Begründung der Maßnahme:
Die Erhöhung des Hebesatzes von 380 v. H. auf 400 v. H. entspricht einer Steigerung um 5,2 Prozent. Bei einem Ansatz von 27 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2025 erwartet die Stadt jährliche Mehreinnahmen von etwa 1,42 Millionen Euro.

Einzelunternehmer, Mitunternehmer und persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA können die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent vollständig auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Viele Gewerbebetriebe profitieren seit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 in Baden-Württemberg von einer niedrigeren Grundsteuerbelastung – die gewerblichen Grundstücke tragen seither etwa 16 Prozent weniger zum Gesamtaufkommen der Grundsteuereinnahmen bei als zuvor.
Der Hebesatz der Grundsteuer bleibt für 2026 unverändert.

Einordnung in den laufenden Konsolidierungsprozess:
Die Stadt Lörrach befindet sich derzeit im Kernprozess der strukturellen Haushaltskonsolidierung und der Erarbeitung des Haushaltsplans 2026. Nach einer intensiven Vorbereitungsphase seit Frühjahr 2025 – unter Einbindung des Beratungsunternehmens IMAKA – wurden im Oktober in einer internen Verwaltungsklausur Schwerpunkte und Konsolidierungsansätze diskutiert.

In der anstehenden Haushaltsklausur mit dem Gemeinderat werden diese Maßnahmen beraten, mit dem Ziel, die kommunalen Aufgaben auf ihre Kernbereiche zu konzentrieren, Effizienzsteigerungen zu erreichen und Ausgaben zu reduzieren. Erste konkrete Schritte aus diesem Prozess werden bereits in den Haushaltsplan 2026 einfließen, um dem Regierungspräsidium einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

Die vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuer ist dabei ein erster Baustein des umfassenden Konsolidierungspakets – weitere Maßnahmen zur Einnahmenstärkung und Ausgabenkritik werden im Verlauf der Haushaltsplanberatungen folgen. Der Beschluss zur Erhöhung der Gewerbesteuer ist aus organisatorischen Gründen bereits jetzt erforderlich, damit die Maßnahme zum Jahresbeginn umgesetzt werden kann.

„Die Stadt Lörrach steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Natürlich werden alle Bereiche einer Aufgabenkritik mit Blick auf Einsparmöglichkeiten unterzogen. Zusätzlich müssen wir auch unsere Einnahmen stärken, um weiterhin die hohe Qualität unserer öffentlichen Leistungen sichern zu können – insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung und Infrastruktur. Die Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes ist ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt zu gewährleisten und zugleich verantwortungsvoll mit den vorhandenen Mitteln umzugehen,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz.

(Presseinfo: Stadt Lörrach, 06.11.2025)

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