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Breisgau-Hochschwarzwald - -

22. Apr 2010 - 13:55 Uhr

Hinweise der Polizei Breisach zu sogenannten "Maiwagen - fahrende Diskos"

Insbesondere im ländlichen Raum gibt es noch den schönen Brauch, in der Nacht zum 1. Mai seiner Liebsten einen Maibaum zu stellen. Einhergehend mit diesem Brauch entwickelte sich allerdings auch die Unsitte der Maiwagen, die sehr zum Leidwesen der Bevölkerung als fahrende Diskos in dieser Nacht unterwegs sind. In den letzten Jahren wurden hier durch die Polizei verstärkt Kontrollen durchgeführt. Auch in diesem Jahr werden die Beamten des Polizeireviers Breisach in der Nacht vom 30. April auf den 01. Mai wieder verstärkt unterwegs sein und ein besonderes Augenmerk auf solche Maiwagen haben. Zur Zulässigkeit bzw. rechtlichen Würdigung solcher Maiwagen kann nur gesagt werden, dass diese nicht unter den Begriff der so genannten „Brauchtumsveranstaltungen“ (wie z. B. die Fastnachtswagen) fallen und somit die Ausnahmebestimmungen der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht angewandt werden können. Dies hat zur Folge, dass die Maifahrzeuge und ihre Hänger der gesamten Bandbreite der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung unterliegen. Werden zulassungsfreie Anhänger aus der Landwirtschaft für solche Maifahrzeuge verwendet, sind diese nicht mehr zulassungsfrei und in aller Regel auch nicht mehr versichert und steuerfrei. Gerade eine bestehende Haftpflichtversicherung ist jedoch für den Fall eines Schadeneintritts unbedingt erforderlich, da ansonsten die Schadensregulierung auf den Fahrer zurückfällt. Die Polizei rät deshalb vom Herrichten und Betreiben solcher Maiwagen ab. Bei Bedarf können nähere Auskünfte beim Polizeirevier Breisach, Telefon 07667 9117-0, erlangt werden.

(Presseinfo: Polizeirevier Breisach vom 22.04.2010)


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