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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

23. Nov 2010 - 16:46 Uhr

Dekorativer Weihnachtsschmuck aus dem Stadtwald: Vorsicht: Stechpalmen sind naturschutzrechtlich besonders geschützt, auch Misteln dürfen nicht beliebig gesammelt werden

Die mit rot glänzenden Beeren bestückten Zweige mit
stacheligen Blättern der Stechpalme (Ilex aquifolium) sind in
der kommenden Advents- und Weihnachtszeit als dekorativer
Schmuck wieder besonders beliebt. Viele Bürgerinnen und
Bürger finden Gefallen an den im Freiburger Stadtwald
vorhandenen Sträuchern oder kleineren Bäumen.
Die Stechpalme ist aber nach Bundesartenschutzverordnung
besonders geschützt. Von wild lebenden Stechpalmen sind
folglich die Finger zu lassen, das Abschneiden von einzelnen
Zweigen, aber auch das Sammeln der roten Früchte ist
verboten.
Nicht nur aus dekorativen, sondern vielmehr aus eher
mythologischen Gründen und zur Wiederbelebung alter
Bräuche - bringt Glück, Küssen erlaubt unter aufgehängtem
Mistelzweig, vertreibt böse Geister – sind auch Mistelzweige
mit ihren weißlichen Beeren eine Attraktion für ein
weihnachtlich geschmücktes Zuhause.
Misteln (Viscum album) wachsen bei uns als so genannte
Halbschmarotzer auf Apfelbäumen, Weiden, Pappeln und
auch auf Tannen. Sie sind naturschutzrechtlich nicht
besonders geschützt und dürfen in kleinen Mengen geerntet
werden. Zu beachten ist hier, dass der misteltragende Baum
nicht verletzt wird. Aber Misteln dürfen nicht bei als
Naturdenkmal ausgewiesenen Bäumen oder in
Naturschutzgebieten geerntet werden.
Bei beiden - Mistel und Stechpalme - gilt, dass ein
gewerbsmäßiges Sammeln und Vermarkten nicht erlaubt ist
und Verstöße mit Bußgeld geahndet werden. Im Einzelfall
besteht die Möglichkeit, bei der unteren Naturschutzbehörde
eine Genehmigung zu erhalten.
Der Schutz dieser beiden Pflanzenarten dient nicht nur der
Bestandserhaltung, sondern sie sind mit ihren weißen und
roten Beeren ein wichtiges Nahrungsangebot für die vielen in
der kalten Jahreszeit hier bleibenden Vogelarten, wie
beispielsweise die Misteldrossel.
Auf Stechpalme und Mistel als winterlichem Haus- und
Festtagsschmuck muss man nicht gänzlich verzichten. Der
Blumenfachhandel bietet von der Stechpalme mittlerweile
hübsche Kulturformen mit noch üppiger Beerenausstattung
und interessanter Blattzeichnung an.
Auch das Forstamt bietet zudem gelegentlich bei
notwendigen Baumfällungen Mistelzweige zum Verkauf an.
Nähere Informationen gibt es beim Umweltschutzamt
(untere Naturschutzbehörde) unter der Telefonnummer: 201-
6127 und umweltschutzamt@stadt.freiburg.de sowie beim
Forstamt unter Telefonnummer: 201-6213 oder unter
www.freiburg.de/forstamt.

(Presseinfo: Martina Schickle, Presse- und Öffentlichkeitsreferat Stadt Freiburg vom 23.11.2010)


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