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Kreis Lörrach - Lörrach

17. Jun 2011 - 18:02 Uhr

Geflügelpest: Tierseuchenmanagement im Landkreis Lörrach funktioniert vorbildlich - Erster Landesbeamter Holderried: Meldewege, Reaktionszeiten und professionelle Abwicklung vor Ort hätten besser nicht sein können

Landkreis Lörrach. Im aktuellen Fall der niedrig pathogenen Geflügelpest handelte es sich zwar um den für Menschen ungefährlichen Virentyp H7N7, gleichwohl hat der Vorfall gezeigt, dass die Organisation und der Umgang der zuständigen Behörde vor Ort im Ernstfall einer Tierseuche hervorragend funktioniert.

„Mein Dank gilt vor allem dem Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung, stellvertretend Frau Fachbereichsleiterin Dr. Uta Hertkorn, die auch die Einsatzleitung vor Ort hatte. Der Fachbereich hat in kürzester Zeit reagiert und ist professionell mit der Situation umgegangen,“ betont der Erste Landesbeamte Walter Holderried.

Nach Ausbruch der Seuche in Nordrhein-Westfalen erfolgte eine sogenannte “Verfolgsuntersuchung“, um festzustellen, wohin möglicher Weise infiziertes Geflügel verkauft wurde. Durch eine optimal und zeitnah funktionierende Kommunikationsstruktur der Bundes- und Landesbehörden mit dem Landratsamt Lörrach gelangte am vergangenen Donnerstag die Information ans Landratsamt, dass möglicherweise mit Geflügelpest infiziertes Geflügel aus Nordrhein-Westfalen in den Landkreis verkauft wurde.

Mit Erhalt der Information begann das Landratsamt Lörrach umgehend mit der Organisation und Durchführung der in solchen Fällen vorgesehen Verfahrensschritte. „Neben der Beprobung eines in Frage kommenden Betriebes wird parallel sofort eine Betriebsperre verhängt. Damit ist gewährleistet, dass weder Fleisch, Eier oder sonstige Produkte bzw. Tiere nach außen gelangen. Das gewährleistet auch, dass für andere im Landkreis oder der Region befindliche Betriebe keine Gefährdung vom potentiellen Infektionsherd ausgeht. In einem solchen Fall hat auch die Tiergesundheit oberste Priorität, betont Holderried. Parallel wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Betrieb ausgewiesen. Glücklicherweise befand sich im aktuellen Fall kein weiterer Geflügel haltender Betrieb im Sperrbezirk. Sonst hätten auch dort Blutprobenentnahmen vorgenommen und Betriebssperren verhängt werden müssen.

Nach der Erstuntersuchung der Blutproben beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg gehen die Proben zur exakten Bestimmung an das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems. Bereits nach wenigen Tagen ist dort eine eindeutige Bestimmung des Virusstammes erfolgt.
Sofort nach der Bestätigung des positiven Befundes, dies erfolgt im Übrigen auch über das Wochenende bzw. an Feiertagen, werden alle Tiere des Betriebes zur Vermeidung einer Ausbreitung der Seuche umgehend vor Ort tierschutzgerecht getötet und durch die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Orsingen gefahrlos entsorgt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu liegen im EU-Recht, das in Bundesrecht umgesetzt wurde.

Nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes kann nach 21 Tagen wieder Geflügel in den Stall eingestellt werden“, erläutert der Erste Landesbeamte. Auch die Reinigung und Desinfektion wird vom Fachbereich Veterinärwesen überwacht bzw. begleitet. Eine Entschädigung für den Verlust der getöteten Tiere erhält der Betrieb durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.

“Dem Landratsamt Lörrach ist jedoch nicht nur an einer technisch optimalen Abwicklung gelegen. Auch intensive Gespräche, die über das rein Fachliche hinausgehen, wurden und werden mit den betroffenen Betriebsinhabern geführt. Ein solcher Vorfall ist nicht nur in Bezug auf das Seuchenmanagement, sondern auch finanziell und psychologisch ein Kraftakt, zumal wenn man als vorbildlich wirtschaftender Betrieb unverschuldet in eine solche Situation gerät. Auch hier konnten unsere Fachleute vor Ort wertvolle Hilfe und Unterstützung leisten“, betont Holderried.

Im Krisen- und vor allem im Tierseuchenfall ist der Zeitfaktor ausschlaggebend für eine wirksame Bekämpfung. Von einem möglichen Verdachtsmoment bis hin zu dessen Bestätigung und den parallel einzuleitenden Maßnahmen darf nur wenig Zeit vergehen. Dann haben die menschliche Gesundheit, die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit in nicht infizierten Betrieben oberste Priorität. Beim aktuellen Fall hat zu keiner Zeit für einen dieser Bereiche eine Gefährdungssituation bestanden. Dies ist aber nur zu gewährleisten, wenn alle Meldewege optimal funktionieren und alle anstehenden Maßnahmen zeitnah und professionell eingeleitet werden. Dies kann nur durch eine sogenannte Einsatz- und Rufbereitschaft beim Landratsamt Lörrach rund um die Uhr in vollem Umfange gewährleistet werden. Dies war auch im vorliegenden Fall zu jeder Zeit, auch über die Pfingstfeiertage, gegeben.

(Presseinfo: Bastian Lehmann, Landratsamt Lörrach, Stellvertretender Dezernent III vom 17.06.2011)


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