Offenburg, 10. August 2011 - Für ausländische Mitbürger, die nicht EU-Staatsangehörige sind, sogenannte Drittstaatsangehörige, wird bundesweit ab dem 1. September 2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der neue Aufenthaltstitel im praktischen Kreditkartenformat löst den bisherigen Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab. Das Migrationsamt im Landratsamt Ortenaukreis macht auf damit verbundene Änderungen aufmerksam.
Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren. Darauf sind sowohl die biometrischen Merkmale, Lichtbild und Fingerabdrücke, als auch die als Nebenbestimmungen bezeichneten Auflagen sowie die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert. Nur hoheitliche Stellen wie die Polizei oder Ausländer- und Meldebehörden sind berechtigt, Lichtbild und Fingerabdrücke abzufragen. Zudem können auf dem eAT der elektronische Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur, die der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, eingegeben und auf Wunsch freigeschaltet werden.
Den elektronischen Aufenthaltstitel stellt ab dem 1. September die Bundesdruckerei in Berlin her. Dadurch verändert sich auch das Antragsverfahren insgesamt. Ähnlich wie beim neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige wird sich die Bearbeitungszeit auf vier bis sechs Wochen belaufen. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nimmt dann die zuständige Ausländerbehörde und nicht mehr das Rathaus der Heimatgemeinde entgegen. Dort müssen alle antragsstellenden Personen ab einem Alter von sechs Jahren persönlich vorsprechen und ihre biometrischen Daten, zwei Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild, abgeben. Den eAT müssen sie auch persönlich im Migrationsamt abholen.
Das Migrationsamt des Landratsamts Ortenaukreis weist bereits jetzt darauf hin, dass die Umstellung auf den eAT zu längeren Wartezeiten im Publikumsverkehr führen kann. Zum einen werde die Beratung zum anderen auch das Antragsverfahren mehr Zeit beanspruchen. Ludwig Schuster von der Ortenauer Ausländerbehörde betont, dass die bisherigen Aufenthaltstitel bis zu deren Ablauf bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses des Heimatlandes ihre Gültigkeit behalten, längstens jedoch bis zum 30. April 2021.
Die Gebühren für den neuen Aufenthaltstitel müssen aufgrund des höheren Aufwands angehoben werden. Somit wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr künftig 100 Euro kosten, die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird sich auf 80 Euro erhöhen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, wird sich auf 135 Euro belaufen. Diese Gebühren werden in Zukunft auch auf Familienangehörige Deutscher zukommen.
Die Europäische Union möchte die Aufenthaltstitel nicht nur einheitlich gestalten, der neue Aufenthaltstitel soll durch die Nutzung biometrischer Daten gleichzeitig sicherer und vor Missbrauch geschützt werden. Weitere Informationen zum eAT sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen können im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.
(Presseinfo: Ursula Moster, Pressestelle Landratsamt Ortenaukreis vom 10.08.2011)
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Ortenaukreis - Offenburg
10. Aug 2011 - 11:55 UhrNeuer elektronischer Aufenthaltstitel für Ausländer ab 1. September - Grundlegende Änderungen im Antragsverfahren

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