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Kreis Emmendingen - Emmendingen

20. Sep 2012 - 12:35 Uhr

Sichere Weintraubentransporte - Polizei weist nochmals auf die geltenden Rechtsvorschriften und Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von zulassungsfreien landwirtschaftlichen Fahrzeugen hin


Kontrollaktionen der vergangenen Tage bestätigten den Beamten der Verkehrspolizei Emmendingen die sich jährlich wiederholenden Problembereiche im Zusammenhang mit dem Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Auf den aktuell kontrollierten Anhängern befanden sich mit Trauben gefüllte Bottiche, welche im Rahmen der derzeit beginnenden Weinlese zu den örtlichen Traubenabnahmestellen verbracht werden sollten. Bei allen Fahrzeugen wurden neben Zulassungsverstößen gravierende Mängel im Bereich der Ladungssicherung festgestellt. Bei den Betroffenen herrschte überwiegend Unsicherheit oder Unkenntnis über die bestehenden Regelungen vor.

Aus diesem Grund weist die Verkehrspolizei Emmendingen nochmals auf die geltenden Rechtsvorschriften und Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von zulassungsfreien landwirtschaftlichen Fahrzeugen hin:

· Ein landwirtschaftlicher Anhänger darf nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden

· Es dürfen nur und ausschließlich Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, für welche eine schriftliche Typengenehmigung/Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Auch Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1961 in Verkehr gebracht wurden, müssen diese Vorraussetzungen erfüllen

· Die Geschwindigkeit, mit welcher die zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger betrieben werden dürfen, beträgt max. 25 km/h. Auch für den Fall, dass die Zugmaschine bauartbedingt schneller fahren kann. Hier ist eine Kennzeichnung des Anhängers mit einem 25 km/h Schild zwingend vorgeschrieben

· Weiterhin muss an jedem landwirtschaftlichen Anhänger ein Wiederholungskennzeichen der Zugmaschine angebracht sein

· Auf den einwandfreien technischen Zustand der Fahrzeuge, gerade die Funktionsfähigkeit der Bremsen und lichttechnischen Einrichtungen, ist grundsätzlich zu achten

· Wenn auf landwirtschaftlichen Anhängern Ladung transportiert wird, müssen die gesetzlichen Vorschriften über die Ladungssicherung eingehalten werden. Das heißt, dass auch Weinbottiche auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern bis 25 km/h mittels Spanngurten oder ähnlichen Sicherungseinrichtungen gegen das Verrutschen und Herabfallen besonders gesichert sein müssen

Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen und eine weitergehende Ahndung mit einem Punkteeintrag in das VZR festgesetzt. Weitaus schwerwiegender dürften aber die Haftungsfolgen bei möglichen Unfällen mit diesen nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugen/Gespannen sein. Neben der Streuung von Informationsmaterial wird die Verkehrspolizei Emmendingen auch in den nächsten Wochen auf diese Transporte achten.

Für Rückfragen steht die Verkehrspolizei Emmendingen unter ( 07641 582-542 zur Verfügung.

(Presseinfo: Polizeidirektion Emmendingen, 20.09.2012, 12.12 Uhr)


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