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Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

9. Oct 2013 - 13:23 Uhr

Blitzmarathon - Auch auf den Straßen im Schwarzwald-Baar-Kreis - Im Vorfeld 32 „Aufregerstellen“ gemeldet

Am Donnerstag um 06.00 Uhr erfolgt der Startschuss für den bundesweiten „Blitzmarathon“. Ab dann sind bis zum nächsten Morgen um 06.00 Uhr sämtliche im Land verfügbaren Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte im Einsatz.

Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis werden während des Überwachungszeitraumes nicht nur die Beamten der örtlichen Polizeireviere und der Verkehrspolizei sondern auch die Kommunen flächendeckend und flexibel an wechselnden Kontrollstellen mit ihren Geräten unterwegs sein.

Nach wie vor ist überhöhte und nichtangepasste Geschwindigkeit bei den schweren Verkehrsunfällen Unfallursache Nummer 1. Und da können schon einige Kilometer zu schnell über Leben und Tod entscheiden.

Alle sieben Stunden stirbt in Deutschland ein Mensch bei einem Raserunfall.

Auch auf den Straßen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Hier wurden in 2012 insgesamt 142 Menschen Opfer von Verkehrsunfällen, bei denen zu schnell oder nicht angepasst gefahren wurde. Fünf von ihnen starben, weitere 48 trugen schwere Verletzungen davon. Und auch im ersten Halbjahr diesen Jahres musste die Polizei im Landkreis 52 Geschwindigkeitsunfälle aufnehmen bei denen 2 Menschen getötet und zehn schwer verletzt wurden.

Ziel dieses „Blitzmarathons“ ist keinesfalls „Abzocke“ oder das „Aufbessern der Staatskasse“. Es geht hier ausschließlich um die Verkehrssicherheit. Die Polizei möchte das Problem bewusst machen, dafür sensibilisieren und auf eine Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern hinwirken.

Im Übrigen hat derjenige, der sich an die Verkehrsregeln hält, nichts zu befürchten.

Im Vorfeld des „Blitzmarathons“ konnten Bürger im Internet sogenannte „Aufregerstellen“ melden.

Für den Schwarzwald-Baar-Kreis gingen insgesamt 32 Meldungen ein.

Im Einzelnen sind dies

für den Bereich des Polizeireviers Villingen

v Villingen, Obere Waldstraße, 30-er-Zone
Bereich Kindergarten und Altenheim

v Brigachtal, Bondelstraße, Ortseinfahrt
Höhe einer Spedition von Kirchdorf kommend

v Brigachtal, Steigstraße, 30-er-Zone

v Fischbach, Im Vogelsang, Ortsausgang Richtung Niedereschach

v Niedereschach, Dauchinger Straße, Lkw fahren zu schnell, gefährliche Straße (4 x gemeldet)

v Niedereschach, Breiteweg, 30 Zone, Schulweg

v Mönchweiler, Fichtenstraße, Höhe Querstraße zum Kindergarten

v Pfaffenweiler, Holunderstraße, Höhe Schule

v Schabenhausen, Klosterhofstraße

v Weilersbach, Zur Zolltafel

für den Bereich des Polizeireviers Schwenningen

v Schwenningen, Marktstraße

v Schwenningen, Oberdorfstraße zwischen City Rondell und Polizei

v Schwenningen, Jahnstraße, Höhe Döner

v Schwenningen, Bereich Kreuzung Turnerstraße
Geschwister Scholl Platz

v Schwenningen, Erzbergerstraße, Bereich Hochschule

v Schwenningen, Villinger Straße 236
Pferde werden über Fahrbahn geführt

v Dauchingen, Ortsmitte, Schwenninger Straße

v Hochemmingen, Ortsmitte, 30-er-Zone, Bereich Kindergarten

v Hochemmingen, Ortseinfahrt von Bad Dürrheim kommend

v Mühlhausen, Alte Tuttlinger Straße, 30-er-Zone

v Sunthausen, Donaustraße, Bushaltestelle

v Tuningen, Kalkofstraße 27/1, 30-er-Zone

v Tuningen, Martin-Luther-Straße, 30-er-Zone

für den Bereich Polizeireviers St. Georgen

v St. Georgen, Bereich Im Hochwald, Schule

v Nußbach, Sommerauer Straße, Höhe Bushaltestelle Römischer Kaiser

v Schonach, Schönwälder Straße, 30-er-Zone, Schulweg

v Unterkirnach, 30-er-Zone, Am Wald

für den Bereich des Polizeireviers Donaueschingen

v Donaueschingen, Dürrheimer Straße, Höhe Ziegelhof

v Aasen, Hegistraße / Scheibenreinstraße

v Döggingen, Freiburger Straße

v Heidenhofen, Kreuzstraße, 30-er-Zone,

v Hüfingen, Bräunlinger Straße, Bereich Keltenstraße/Töpferweg Kindergarten

Wie aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik zu entnehmen ist, handelt es sich bei diesen gemeldeten Stellen nicht um Unfallschwerpunkte im eigentlichen Sinne.

Es sind vielmehr Örtlichkeiten, an denen dem Empfinden der Meldenden nach andere Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs sind.

Oft ist jedoch nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern eine der Örtlichkeit oder den äußeren Umständen oder Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit das Problem.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sagt nur aus, dass bei Vorliegen optimaler Bedingungen so schnell gefahren werden darf.

Was zulässig ist, muss aber nicht immer auch angepasst sein.

Der Gesetzgeber fordert in § 3 StVO …“Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen…“.

So kann durchaus auch einmal in einem 50 km/h-Bereich Schrittgeschwindigkeit angesagt sein.

(Presseinfo: Polizeidirektion Villingen-Schwenningen, 09.10.2013, 12.15 Uhr)


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