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Kreis Emmendingen - Emmendingen

29. Jul 2020 - 09:36 Uhr

Zu wenig Wasser in der Elz und anderen Flüssen - Wasserentnahmeverbot des Landratsamtes Emmendingen bleibt bestehen

In der Elz bei Wasser fließt derzeit wenig Wasser. Aufnahme vom 28. Juli 2020. 

Foto: Landratsamt Emmendingen – Katharina Schwitzer
In der Elz bei Wasser fließt derzeit wenig Wasser. Aufnahme vom 28. Juli 2020.

Foto: Landratsamt Emmendingen – Katharina Schwitzer

(us). Die Elz und andere Flüsse haben zu wenig Wasser: Der Sommer ist trotz gelegentlicher Niederschläge trocken, für die nächsten Tage sind hohe Temperaturen vorhergesagt. Das bereits Ende April vom Landratsamt Emmendingen verhängte Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bleibt deshalb bestehen. Damit sollen sollen Fische und andere im Wasser lebende Tiere und Pflanzen geschützt werden. Wasser darf auch nicht in kleinen Mengen mit Kannen, anderen Schöpfgeräten oder gar Pumpen entnommen werden. Dies gilt sowohl für private Zwecke, aber auch für die Landwirtschaft, Forst und Gartenbaubetriebe.

Ausnahme sind nur möglich, wenn am dafür maßgeblichen Pegel der Elz bei Gutach der Wasserabfluss von 1,58 Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) im Tagesmittel unterschritten ist. Entscheidend ist der Wert „Tagesmittel am Vortag“. Dieser Wert kann im Internet unter dem Suchbegriff „Pegel Gutach“ oder https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00300 sowie über die App „Meine Pegel“ (Detailseite: Weitere Informationen zum Pegel) abgefragt werden. Es gilt dabei der angezeigte Wert hinter dem Buchstaben „Q“. Liegt er unter 1,58 m³/s, darf kein Wasser entnommen werden. Der Wert von 1,58 m³/s entspricht dem „Mittleren Niedrigwasserabfluss“. Derzeit liegt er erheblich darunter, Anfang dieser Woche war er bei ca. 1,14 m³/s.

Eine Sonderregelung gibt es für die landwirtschaftliche Beregnung im Raum Buchholz-Denzlingen und einzelne andere Betriebe, die in wasserrechtlichen Zulassungen geregelt ist: Die Mitglieder des Beregnungsverbandes Mittlere Elz dürfen Wasser dann aus Bächen und Flüssen entnehmen, wenn oberhalb Grundwasser aus Brunnen in die Gewässer eingespeist wird. Aus der Glotter hingegen darf aufgrund der besonderen hydrologischen Situation auch bei Einspeisung von Grundwasser kein Wasser entnommen werden.


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