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Breisgau-Hochschwarzwald - Staufen

4. Nov 2020 - 09:54 Uhr

Erster Bauabschnitt der Ortsumfahrung Staufen wird am Freitag (6.11.) für den Verkehr freigegeben - Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Stadt wird für Fußgänger und Radfahrer lebenswerter und sicherer


Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Einwohner von Staufen profitieren von der neuen Verkehrsführung. Die Stadt wird für Fußgänger und Radfahrer lebenswerter und sicherer.“

Regierungspräsidentin Schäfer: „Wichtiges Etappenziel zur verkehrlichen Entlastung der Stadt Staufen“/ Entscheidung zum Beginn des zweiten Bauabschnitts Mitte 2021

Der erste Abschnitt der neuen Ortsumfahrung der Stadt Staufen wird am kommenden Freitag um die Mittagszeit für den Verkehr freigegeben. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilt, können die Straßenbauarbeiten zwischen der Neumagenstraße und der Wettelbrunner Straße (L 129) pünktlich abgeschlossen werden. „Mit der Eröffnung des ersten Bauabschnitts der Ortsumfahrung haben wir ein wichtiges Etappenziel zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Staufen erreicht“, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Über den Zeitpunkt des Baubeginns des zweiten Abschnitts von der Grunerner Straße bis zur L 123 am Ortsausgang in Richtung Münstertal werde in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr voraussichtlich Mitte kommenden Jahres entschieden. Damit sei eine verkehrliche Entlastung der Innenstadt von bis zu 80 Prozent möglich.

Geplant und gebaut wird die insgesamt 4,1 Kilometer lange Ortsumfahrung im Westen der Stadt Staufen durch das Regierungspräsidium Freiburg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Die Gesamtkosten des ersten 2,7 Kilometer langen Bauabschnitts liegen bei rund 7,5 Millionen Euro. „Von dieser Investition profitieren die unmittelbaren Anlieger der bestehenden Ortsdurchfahrt. Der Verkehrslärm und die Luftschadstoffe werden deutlich abnehmen. Zudem wird mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger gewonnen. Insgesamt ist diese Verkehrsfreigabe ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lebensqualität in ganz Staufen“, betont Verkehrsminister Winfried Hermann.

Die ersten Planungen einer Ortsumfahrung zur Verbesserung der innerstädtischen Situation in Staufen reichen in die 1970er Jahre zurück. Im Sommer 2007 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, das mehr als sechs Jahre andauerte. Anhand der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurde die Planung optimiert. Der Bau des ersten Abschnitts der Umgehungsstraße startete im September 2018. Zudem wurde ein Durchlass für den Tunseler Graben sowie eine Geh- und Radwegunterführung gebaut.

Der Straßenabschnitt zwischen Wettelbrunner Straße (L 129) und Grunerner Straße (L 125) ging bereits am 19. Juni unter Verkehr, damit die parallel verlaufende Gemeindestraße rückgebaut und die angefallenen Erdmassen wiederverwendet werden konnten. Im kommenden Jahr wird im Bereich des ersten Bauabschnitts noch bis voraussichtlich Herbst 2021 die Brücke über den Neumagen saniert und um einen Gehweg ergänzt.


Wie geht es weiter?

Das Umsetzungskonzept zur Ortsumfahrung Staufen beruht auf einem gerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 2015, den das Land Baden-Württemberg zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Planfeststellungsverfahren geschlossen hatte. Darin wurde vereinbart, dass nach Freigabe des ersten Bauabschnittes eine aktualisierte Verkehrsprognose eingeholt wird, auf deren Grundlage in Konkurrenz zu den dann insgesamt anstehenden Baumaßnahmen des Landes entschieden wird, wann der zweite Bauabschnitt umgesetzt wird. Dass die Ortsumfahrung komplett gebaut wird, stehe dagegen nicht mehr in Frage, weil nur so die angestrebte Entlastungswirkung erreicht werden könne, heißt es aus dem RP. Derzeit werde die für die anstehende Prognose relevante Verkehrsmenge auf allen Landesstraßen im Stadtgebiet und auf der neuen Umfahrungsstraße erfasst. Hierzu wurden mehrere Dauerzählstellen einge­richtet, daneben sind auch temporäre Auswertungen wichtiger Knotenpunkte vorgesehen. Auf dieser Datengrundlage könne im kommenden Jahr die aktualisierte Verkehrsprognose erstellt und voraussichtlich Mitte 2021 das weitere Vorgehen festgelegt werden.


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