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8. Dec 2010 - 10:29 Uhr

Kein Geld für Gutachten per Lügendetektor in Familienstreitsache - Richter: Testergebnisse sind unüberprüfbar und damit ein untaugliches Beweismittel

Nürnberg (D-AH) - Ein Lügendetektor ist ein untaugliches Beweismittel in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Deshalb muss der Verurteilte auch nicht für die Kosten eines Gutachtens aufkommen, das mit Hilfe eines solchen Geräts erstellt wurde. Selbst dann nicht, wenn der Einsatz des Sachverständigen auf einem richterlichen Beschluss basiert. Das hat jetzt das Berliner Kammergericht entschieden (Az. 19 WF 136/10).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, musste sich der betroffene Vater auf Grund eines Beweisbeschlusses des zuständigen Amtsgerichts einem physiopsychiologischen Gutachten unterziehen. Dabei nutzte der Sachverständige den so genannten Polygraphentest - die Überprüfung der Antworten des Interviewten mit einem Lügendetektor.

"Dieses aus der amerikanischen Kriminalistik bekannte Verfahren gilt aber als völlig ungeeignetes Beweismittel, dem vor deutschen Gerichten keinerlei Wert zukommt", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Besteht doch eine erhebliche Gefahr der Fehlinterpretation der Testergebnisse, wodurch die vom Sachverständigen erarbeitete Beurteilung für das Gericht nicht überprüfbar ist. Insofern können in einem Zivilprozess oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Kosten dafür auch nicht dem Betroffenen in Rechnung gestellt werden.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 08.12.2010)


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