Rund 1,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit der Diagnose Demenz. Für jeden von ihnen sind die alltäglichen Auswirkungen der Krankheit eine enorme Herausforderung. Zusätzlich bedeutet eine Demenz für das gesamte Umfeld des Erkrankten eine große Belastung. Am Lesertelefon informierte Experten zu allen Themen rund um die Demenz – von medizinischen bis zu rechtlichen Fragen, von der Pflege bis zur Alltagsgestaltung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Medizinische Fragen:
Sind Alzheimer und Demenz dasselbe?
Priv.-Doz. Dr. Juraj Kukolja, Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Uniklinik Köln: Demenz ist der Oberbegriff für eine ganze Reihe von Erkrankungen, deren Gemeinsamkeit eine zunehmende Einschränkung der Denkleistungen ist. Mit einem Anteil von 60 Prozent ist die Alzheimer-Erkrankung die häufigste Form der Demenzen.
Bis zu welchem Ausmaß ist Vergesslichkeit normal?
Dr. Özgür Onur, Facharzt für Neurologie an der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Uniklinik Köln: Kein Mensch kann sich an alles erinnern – das wäre für das Gehirn schlicht unwirtschaftlich. Mit zunehmendem Alter ist eine verminderte Gedächtnisleistung normal. So lange dadurch im Alltag keine Probleme auftreten, besteht im Allgemeinen kein Grund zur Beunruhigung. Werden aber bestimmte Werte im Vergleich zu Altersgenossen in Gedächtnis- und Denktests unterschritten, muss untersucht werden, ob es sich um eine krankhafte Vergesslichkeit handelt.
Welche Symptome sind typisch?
Prof. Alexander Kurz, Oberarzt am Zentrum für kognitive Störungen, Klinik für Psychiatrie der TU München: Das kommt darauf an, welche Anteile des Gehirns durch die zu Grunde liegende Krankheit geschädigt werden. Charakteristisch für die Alzheimer-Krankheit sind Störungen des Gedächtnisses, der Sprache, des Denkvermögens und der Orientierungsfähigkeit. Bei einer Frontotemporalen Demenz sind Veränderungen von Persönlichkeit, Sozialverhalten und Antrieb vorherrschende Krankheitszeichen. Bei der Lewy-Körper-Krankheit hingegen treten Gedächtnisstörungen, schwankende Aufmerksamkeit und ausgeprägte optische Sinnestäuschungen auf. Eine Demenz aufgrund von Durchblutungsstörungen schließlich führt vor allem zu Störungen der Aufmerksamkeit, Verlangsamung des Denkens und Stimmungsschwankungen.
Wie verlaufen Demenzerkrankungen?
Prof. Kurz: Weil bei einer Demenz Nervenzellen und Nervenzellverbindungen allmählich zu Grunde gehen, ist ihr Verlauf meist langsam fortschreitend, bei Durchblutungsstörungen auch schwankend und stufenförmig. Dem Zustand der Demenz geht in der Regel ein Stadium mit gering ausgeprägten Symptomen voraus. Im Stadium der leichtgradigen Demenz ist die selbständige Lebensführung noch möglich, bei einer mittelschweren Demenz sind die Betroffenen bei alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen. Ist die Demenz fortgeschritten, sind die Patienten pflegebedürftig.
An wen wende ich mich, wenn ich die Vermutung habe, an der Alzheimer-Krankheit zu leiden?
Prof. Kurz: Erste Anlaufstelle ist der Hausarzt. Im Stadium der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit relativ einfach zu erkennen. Auch kann der Hausarzt körperliche Ursachen einer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit erkennen und behandeln. Bei sehr leichtgradigen Symptomen sowie in unklaren Fällen kann er einen Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie oder eine Gedächtnissprechstunde hinzuziehen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Prof. Kurz: Decken Tests Einschränkungen des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, der Sprache und anderer höherer Hirnleistungen auf, muss nachgewiesen werden, dass sie eine Minderung gegenüber einem früheren Niveau darstellen. Dazu wird eine Bezugsperson befragt. Dann wird überprüft, ob die Leistungseinbußen zu einer Beeinträchtigung bei Alltagstätigkeiten führen. Um die Ursache der Veränderungen zu identifizieren, werden körperliche Untersuchungen durchgeführt und Laborbestimmungen sowie bildgebende Verfahren wie die Kernspintomografie oder Positronen-Emissions-Tomografie eingesetzt. Schon bei geringgradigen Symptomen lässt sich die Alzheimer-Krankheit an Veränderungen in der Hirnrückenmarksflüssigkeit, an einer Größenabnahme des Gehirns im mittleren Schläfenlappen und an charakteristischen Defiziten des Hirnstoffwechsels erkennen.
Kann man eine Demenz medikamentös behandeln?
Prof. Kurz: So genannte Antidementiva werden zur Verbesserung oder Stabilisierung der geistigen Leistungsfähigkeit und der Alltagsfunktionen bei der Alzheimer-Demenz und Parkinson-Demenz eingesetzt. Die derzeitig verfügbaren Antidementiva können das Fortschreiten der Krankheitssymptome um mehrere Monate verzögern. Zur Milderung von Verhaltensstörungen wie Depressivität, Unruhe, Reizbarkeit oder Aggressivität kommen Antidepressiva und Neuroleptika zum Einsatz.
Welche zusätzlichen Therapien gibt es?
Dr. Onur: Wichtig ist die Beibehaltung einer regen geistigen und körperlichen Aktivität im Alltag. Zusätzlich ist ein neuropsychologisches Training, etwa bei einem Ergotherapeuten, ein gutes Mittel, die Denkleistung aufrecht zu erhalten. Am wichtigsten aber ist ein hohes Maß an Zuwendung und Hilfestellung durch Angehörige und Freunde.
Ist Alzheimer erblich bedingt?
Dr. Kukolja: Es gibt seltene Formen einer erblichen Alzheimer-Erkrankung, die dann in jeder Generation auftritt. Darüber hinaus gibt es eine genetische Veranlagung, die mit einem erhöhten Risiko der Alzheimer-Demenz verbunden ist. Am häufigsten aber ist die nicht-erbliche Form der Alzheimer-Erkrankung.
Welche Lebenserwartung hat man mit der Diagnose Alzheimer?
Dr. Kukolja: Die zunehmende Pflegebedürftigkeit und daraus entstehende Komplikationen führen zu einer Verkürzung der Lebenserwartung. Allerdings variieren die Angaben über die Lebenserwartung nach Diagnosestellung zwischen fünf und zehn Jahren. Grundsätzlich ist die Lebenserwartung bei jungen Patienten nach Diagnosestellung höher als bei älteren.
Kann man einer Demenz-Erkrankung vorbeugen?
Dr. Onur: Eine gesunde Lebensführung trägt zur Vorbeugung bei, ist aber keine Garantie. Wichtig sind eine rege körperliche und geistige Betätigung bis ins hohe Alter hinein, eine gesunde Ernährung, das Meiden von Rauchen und übermäßigem Alkohol. So bleiben die das Hirn versorgenden Gefäße intakt. Denn eine Arteriosklerose der Hirngefäße sowie große und kleine Schlaganfälle können zu einer Demenz führen oder eine Alzheimer-Erkrankung beschleunigen.
Rechtliche Fragen:
Wann brauchen Erkrankte eine rechtliche Betreuung – und wer kommt als Betreuer infrage?
Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin: Demenzkranke benötigen eine rechtliche Betreuung, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln und keine Alternative zur rechtlichen Betreuung, etwa in Form einer General- oder Vorsorgevollmacht, gegeben ist. Generell ist gesetzlich geregelt, dass zunächst die Angehörigen zum Betreuer bestellt werden, sofern sie dazu bereit und in der Lage sind. Falls Angehörige nicht vorhanden sind, können ehrenamtliche oder Berufsbetreuer eingesetzt werden.
Wie regele ich für den Fall einer Demenz eine Vollmacht oder rechtliche Betreuung?
Bärbel Schönhof: Das Bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, dass die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können, krankheitsbedingt eingeschränkt oder vollständig aufgehoben sein kann. Dies kann bei einer Demenzerkrankung der Fall sein, weil sie mit einem Verlust der Kritikfähigkeit und Willensbildung sowie einer zunehmenden Desorientierung einhergeht. Rechtsgeschäfte von Geschäftsunfähigen sind nicht wirksam. Vollmachten, die sie erstellen, sind es auch nicht. Um spätere Streitigkeiten oder Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie nach Diagnosestellung so früh wie möglich über die Erstellung einer Vollmacht und auch eines Testamentes nachdenken und eine ärztliche Bestätigung der Geschäfts- und Testierfähigkeit einholen. Kann eine Vollmacht nicht mehr wirksam erstellt werden, weil der Betroffene geschäftsunfähig ist, kann beim Betreuungsgericht ein Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung gestellt werden.
Müssen Kinder unter Umständen für die Pflegekosten demenzkranker Eltern aufkommen?
Bärbel Schönhof: Sie müssen es, wenn die Eltern selbst aufgrund Einkommen und Vermögen nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen und ein Sozialhilfeträger die ungedeckten Kosten übernimmt. Der Sozialhilfeträger leitet dann die zwischen Eltern und Kindern bestehenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche auf sich über und fordert die Kinder auf, sich an den Kosten zu beteiligen. Allerdings müssen die Kinder aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens auch tatsächlich dazu in der Lage sein. Bei der Ermittlung dieser Leistungsfähigkeit sind Freibeträge zur Existenzsicherung der Kinder sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen zu berücksichtigen, so dass zwar eine Leistungspflicht bestehen kann, aber keine Leistungsfähigkeit.
Benötigen Demenzkranke eine besondere Haftpflichtversicherung?
Bärbel Schönhof: Wenn „herkömmliche“ Haftpflichtversicherungen damit werben, dass sie auch Demenzkranke versichern, bedeutet das nicht, dass sie Schäden auch tatsächlich übernehmen. Die Haftpflichtversicherungen berufen sich darauf, dass sie nach ihren Versicherungsbedingungen Schäden nicht ausgleichen müssen, wenn der Schädiger für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann. Genau das ist aber bei einer fortgeschrittenen Demenz der Fall. Die Folge: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Insofern sollten Sie nach der Diagnosestellung Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufnehmen und nach einem Tarif für Demenzkranke fragen, bei dem die Schäden auch tatsächlich übernommen werden. Bietet die Versicherung einen solchen Tarif nicht an, ist sie für den Demenzkranken wertlos und sollte gekündigt werden.
Dürfen Demenzkranke Auto fahren oder müssen sie den Führerschein abgeben?
Bärbel Schönhof: Demenzkranke dürfen Auto fahren, so lange sie fahrtauglich sind. Mit Fortschreiten der Demenz kann sich das jedoch ändern. Die Feststellung dazu trifft der Arzt, der hier auch eine besondere Aufklärungs- und Fürsorgepflicht gegenüber seinen Patienten hat. Bereits bei Diagnosestellung hat der Arzt die Patienten darüber aufzuklären, dass im Verlauf der Erkrankung die Fahrtauglichkeit aufgehoben sein kann und der Patient nicht mehr Auto fahren darf. Ist der Patient uneinsichtig, kann ihm die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein entziehen. Dies bedarf jedoch einer individuellen und sorgfältigen Prüfung.
Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
Welche Leistungen können Demenzkranke von der Pflegeversicherung erhalten?
Heike Nordmann, Verbraucherzentrale NRW: Demenzerkrankten mit Pflegestufe I bis III stehen alle Leistungen der Pflegeversicherung zu. Dazu zählen neben dem bekannten Pflegegeld oder der Hilfe durch den Pflegedienst auch Unterstützung, wenn die Pflegeperson für einige Zeit ausfällt, Unterstützung beim Umbau der Wohnung oder besondere Leistungen für diejenigen, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben. Für Demenzkranke ohne Pflegestufe ist der Leistungskatalog etwas eingeschränkter. Als Besonderheit bekommen Demenzkranke - egal ob mit oder ohne Pflegestufe - die Ausgaben von bis zu 200 Euro monatlich für spezielle Betreuungsangebote erstattet. Dies können auch Angebote in einer Betreuungsgruppe oder stundenweise Beschäftigung zu Hause durch ehrenamtliche Betreuer sein.
Welche Änderungen bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz für Demenzkranke?
Heike Nordmann: Seit dem 1. Januar 2013 können auch Demenzkranke ohne Pflegestufe Pflegegeld oder Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Außerdem kommen auch sie in den Genuss von Leistungen zur Wohnungsanpassung und Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson. Achtung: Wer aufgrund der Neuerungen der Pflegereform neue Ansprüche hat, obwohl schon ein Leistungsbescheid vorliegt, sollte sich schnellstens an seine Pflegekasse wenden. Das ist besonders wichtig für diejenigen, die noch keine Pflegestufe haben, aber schon Leistungen für Betreuungsleistungen bewilligt bekamen.
Habe ich als Demenzkranker automatisch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Heike Nordmann: Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Dann prüft ein Gutachter im Auftrag der Pflegekasse, welche Hilfebedarfe vorliegen. Für die niedrigste Pflegestufe müssen beispielsweise täglich 90 Minuten Hilfe nötig sein, von denen mehr als die Hälfte auf die so genannte Grundpflege, also Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, beim Gehen entfallen müssen. Ob jemand, wie im Falle einer Demenz, als "eingeschränkt in der Alltagskompetenz" gilt, wird anhand von 13 Kriterien überprüft. Dazu gehören Fragen, ob jemand sich nicht mehr in der bekannten Umgebung zurechtfindet, der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist oder jemand Gefahren nicht mehr richtig einschätzen kann. Auf Basis des Gutachtens entscheidet dann die Pflegekasse, ob die Leistungen bewilligt werden.
Ist eine Demenzerkrankung einer Behinderung gleichzusetzen?
Heike Nordmann: Für die Leistungen der Pflegeversicherung ist entscheidend, ob jemand im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist und ob "Einschränkungen in der Alltagskompetenz" vorliegen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ursachen dafür in einer demenziellen oder einer körperlichen Erkrankung liegen. Wichtig ist, dass die genutzten Leistungen für Betreuung und Pflege dem Krankheitsbild entsprechend ausgewählt werden. Unabhängig davon können Demenzkranke beim Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragen und dann entsprechende Vergünstigungen, etwa für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erhalten.
Ich pflege meinen demenzkranken Vater jetzt seit eineinhalb Jahren. Gibt es die Möglichkeit, eine Auszeit finanziert zu bekommen?
Heike Nordmann: Die Pflegeversicherung finanziert Leistungen bei der Verhinderung der Pflegeperson mit bis zu 1.550 Euro, maximal für 28 Tage pro Jahr. Verhinderungspflege kann man auch stundenweise nutzen, dann zählt nur die Obergrenze von 1.550 Euro. Mit der Verhinderungspflege lassen sich beispielsweise Leistungen vom Pflegedienst einkaufen oder die Kostenerstattung für die Hilfe eines Nachbarn finanzieren. Auch der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung wird bezuschusst. Allerdings kann die Verhinderungspflege nur für die Betreuung des Pflegebedürftigen genutzt werden. Ausgaben der Pflegeperson, etwa für Hotelkosten im Urlaub, werden nicht übernommen.
Fragen zur praktischen Alltagsgestaltung:
Mein Vater ist dement, lebt aber allein und kommt noch gut zurecht. Wie können wir seine Wohnung so gestalten, dass er möglichst lange eigenständig leben kann?
Swen Staack, Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein: Neben den üblichen barrierefreien Möglichkeiten wie etwa eine bodengleiche Dusche, sollten Sie auf eine ausreichende Beleuchtung und die Beseitigung von Stolperfallen achten. Kontrastreiche Farben, zum Beispiel bei Armaturen, helfen bei der Orientierung. In der Küche können Sie Schranktüren beschriften oder aushängen – das erleichtert das Finden. Hausnotrufanlagen oder ähnliches eignen sich nur bei einer beginnenden Demenz, denn später ist der Umgang damit nicht mehr möglich.
Welche technischen Möglichkeiten machen das Kochen und Bügeln für Demenzkranke sicherer?
Swen Staack: Eine individuell programmierbare Herdsicherung schaltet bei Überhitzung ab oder wenn sie vor dem Herd keine Bewegung registriert. Ähnlich funktionieren Bügeleisen die sich nicht nur bei Überhitzung von alleine abschalten, sondern auch, wenn sie eine Zeit lang nicht bewegt wurden. Beide Lösungen sind im Fachhandel erhältlich.
Gibt es bei Pflegebedürftigkeit für den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung Fördergelder?
Swen Staack: Liegt die Eingruppierung in eine Pflegestufe vor, fördert die Pflegekasse eine Maßnahme mit bis zu 2.557 Euro. Der Pflegebedürftige leistet einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Kosten, wenn dies die Hälfte seiner monatlichen Einkünfte nicht übersteigt. Ändert sich die Pflegesituation, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Unter Umständen gibt es auch Fördergelder von der KfW Bank im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.kfw.de.
Wer berät mich bei der demenzgerechten Gestaltung einer Wohnung?
Swen Staack: In diesen Fragen helfen die regionalen Alzheimer Gesellschaften, die Pflegestützpunkte und ihre Pflegekasse. In einigen Städten gibt es spezielle Beratungsstellen für die Wohnraumberatung.
Ich habe von ambulant betreuten Demenz-WGs gehört. Was ist das?
Swen Staack: In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung oder einem Haus zusammen. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Wohn-/Schlafbereich, das Alltagsleben findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und einer dazugehörigen Küche statt. Betreuungspersonal übernimmt je nach Bedarf die Haushaltsführung und Organisation des Gruppenlebens. Zusätzliche individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Bei solchen Wohngruppen handelt es sich jedoch nicht um Pflegeheime im rechtlichen Sinn.
Fragen zum Umgang mit Demenzkranken:
Mein Mann ist manchmal depressiv, immer häufiger aber auch aufbrausend und aggressiv. Wie soll ich damit umgehen?
Saskia Weiss, Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Machen Sie sich vor allem klar, dass die Ursache für das Verhalten Ihres Mannes die Krankheit ist und beziehen Sie es nicht auf sich. Das hilft, ruhiger und gelassener mit der Situation umzugehen. Manchmal entspannt sich die Lage, wenn sie den Kranken ablenken, indem Sie das Thema wechseln. Oder verlassen Sie den Raum und gehen ein paar Minuten später wieder zu ihm. Versuchen Sie, den Auslöser für sein aggressives Verhalten zu finden, um für zukünftige Situationen vorbereitet zu sein. Wenn Sie sich durch das Verhalten allerdings bedroht fühlen, sollten Sie Hilfe holen.
Bei meiner Frau wurde vor kurzem die Diagnose Demenz gestellt. Bisher kommen wir gut zurecht. Wie kann ich mich vorbereiten, um sie so lange wie möglich zu begleiten und zu pflegen?
Saskia Weiss: Informieren Sie sich so gut wie möglich über das Krankheitsbild, sei es durch Broschüren, Internet oder persönliche Beratung. Bereiten Sie sich auf den möglichen Krankheitsverlauf in allen Phasen vor und sprechen Sie wenn möglich mit Ihrer Frau darüber. So lange es geht, sollten Sie gemeinsam schöne Dinge wie Reisen oder Theaterbesuche unternehmen. Nehmen Sie schon frühzeitig Entlastungsangebote wie eine Tagespflege oder Helferinnenkurse in Anspruch, um Ihre Kräfte gut einzuteilen. Adressen erhalten Sie zum Beispiel bei einer Alzheimer-Gesellschaft. Nicht zuletzt sollten Sie auch rechtlich Vorsorge treffen und gemeinsam eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellen.
Wie nehme ich Kontakt zu Menschen auf, die ebenfalls demenzkranke Angehörige haben?
Saskia Weiss: Kontakt zu anderen pflegenden Angehörigen finden Sie in den örtlichen Selbsthilfegruppen, die unter anderem von Alzheimer-Gesellschaften angeboten werden. Hilfreiche Adressen finden Sie im Internet unter www.deutsche-alzheimer.de.
Ich bin selbst fast 70 und pflege meine demenzkranke Frau zu Hause. Ich merke aber, dass ich das nicht mehr lange schaffen werde. An wen kann ich mich wenden?
Saskia Weiss: Bitte wenden Sie sich an eine Alzheimer-Gesellschaft oder andere Fach-Beratungsstelle. Dort erhalten Sie Informationen über Entlastungs- und Betreuungsangebote für die häusliche Pflege, aber auch zur Betreuung in einem Pflegeheim. Kontaktadressen nennt Ihnen das Infotelefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter der Rufnummer 01803-17 10 17 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz).
Meine Mutter kann zu Hause kaum noch versorgt werden. Nun sind wir auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung, die auf Demenzkranke spezialisiert ist. Worauf müssen wir achten?
Saskia Weiss: Im Gespräch und bei der Besichtigung der Einrichtung sollten Sie auf folgende Punkte besonders achten: Hat das Heim ein Pflegekonzept, das die besonderen Bedürfnisse und das Verhalten Demenzkranker berücksichtigt? Gibt es eine tagesstrukturierende Betreuung für die Bewohner und Angebote zur Aktivierung wie Singen oder Bewegung? Wie sind die Atmosphäre und der Umgangston im Heim? Werden die Bewohner würdevoll behandelt? Wie ist die Größe und Ausstattung der Zimmer und der sanitären Einrichtungen? Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden?
Der Mann einer guten Freundin leidet an Alzheimer. Wenn ich sie besuche, bin ich unsicher, wie ich mit ihm umgehen soll…
Menschen mit Demenz wünschen sich Normalität und einen respektvollen Umgang. Dazu zählt, den Kranken nicht auf seine Fehler hinzuweisen, ihn nicht zu korrigieren oder zu kritisieren. Geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit zum Antworten, sprechen Sie langsam und deutlich, möglichst in kurzen Sätzen. Das Gespräch sollte sich an den Vorlieben des Erkrankten und ihm vertrauten Themen orientieren. Um das eigene Verhalten auf den Kranken besser einzustellen, hilft es, sich über die Veränderungen zu informieren, die mit einer Demenz verbunden sind.
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Wissen hilft
Ratgeber rund ums Thema Demenz
Mit der Diagnose Demenz ändert sich das Leben von Grund auf. Rundum informiert zu sein, hilft beim Verständnis der Erkrankung und bei der Einstellung auf die kommenden Veränderungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und die Verbraucherzentrale haben viele praktische Informationen zur Demenz zusammengestellt:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Das bundesweite Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft bietet persönliche Information und Beratung sowie die Adressen regionaler Beratungsstellen. Rufnummer: 01803 – 17 10 17 (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mo. bis Do. von 9.00 bis 18.00 Uhr, Fr. von 9.00 bis 15.00 Uhr).
Kostenlos erhältlich ist die Broschüre "Das Wichtigste über die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzformen". Bestellung unter: info@deutsche-alzheimer.de
Weitere Informationen, Adressen und Beratungsangebote unter www.deutsche-alzheimer.de.
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Der Ratgeber bietet einen systematischen Überblick über alle Leistungen der Pflegekassen und erläutert die Voraussetzungen, um sie zu erhalten. Hier erfahren Sie alles über den Begriff der "Pflegebedürftigkeit" und der Pflegestufen, einschließlich aller Neuregelungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes ab dem 1.1.2013.
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Bärbel Schönhof; Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Bochum
Fragen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung
Heike Nordmann; Referentin Pflegemarkt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen; Düsseldorf
Fragen zur praktischen Alltagsgestaltung
Swen Staack; Projektleiter beim Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein; Norderstedt
Fragen zum Umgang mit Demenzkranken
Saskia Weiss; Sozialpädagogin, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Berlin
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Gesamte Regio - -
21. Feb 2013 - 19:41 UhrNachbereitung Lesertelefon „Demenz – Leben mit dem Vergessen“ vom 21. Februar 2013: Menschen mit Demenz wünschen sich Normalität - Expertentipps zum Umgang mit der Krankheit – Neuerungen in der Pflegeversicherung

Priv.-Doz. Dr. Juraj Kukolja
Quelle: pr.nrw
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