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12. Jul 2018 - 15:11 Uhr

Frankreich senkt Tempolimit - Achtung bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland

Frankreich senkt Tempolimit - Achtung bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland 

Foto: Deutsche Anwaltshotline AG
Frankreich senkt Tempolimit - Achtung bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland

Foto: Deutsche Anwaltshotline AG

In Frankreich wurde vor Kurzem das Tempolimit auf Landstraßen von 90 auf 80 Stundenkilometer gesenkt. Für Reisende kann dies teuer werden, denn Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden auch in Deutschland eingetrieben. Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline erklärt, wann Urlauber die Geldstrafe besser zahlen sollten und welche Konsequenzen es hat, wenn der Strafzettel einfach in der Schublade verschwindet.

Sommerzeit ist Reisezeit und viele Urlauber entscheiden sich für einen Roadtrip quer durch Europa. Was zunächst nach Abenteuer und grenzenloser Freiheit klingt, kann im Nachhinein teuer werden – spätestens dann, wenn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ins Haus flattert. Das Problem: Selbst wer sich zuvor ausgiebig informiert, kann leicht in die (Radar-)Falle tappen. So hat Frankreich beispielsweise erst Anfang des Monats das Tempolimit auf Landstraßen von 90 auf 80 Stundenkilometer gesenkt. Eine Info, die viele Reisende (noch) nicht erreicht hat.

„Andere Länder, andere Sitten“, erklärt Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. „Gerade wer schon seit Jahren immer wieder in dasselbe Urlaubsdomizil reist, sollte darauf achten, die aktuellen Tempolimits zu kennen und sich nicht nur auf seine bisherige Erfahrung zu verlassen.“ Gerade in Skandinavien kann das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit teuer werden. So müssen Sie in Schweden mit mindestens 250 Euro Bußgeld rechnen, in Norwegen zahlen Sie sogar mindestens 395 Euro, wenn Sie zu schnell unterwegs sind.

Doch wie sollten Reisende eigentlich reagieren, wenn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten landet? „Aufgrund des europäischen Vollstreckungsabkommens aus dem Jahr 2010, können Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Ignorieren sollten Sie den Bescheid also nicht“, warnt Klöß. Allerdings ist dabei eine Bagatellgrenze von 70 Euro vorgesehen, was bedeutet, dass kleinere Geldbußen nicht in Deutschland eingetrieben werden können. Klöß mahnt jedoch auch hier zur Vorsicht: „Die 70 Euro-Grenze bezieht sich nicht auf das reine Bußgeld, sondern schließt auch Verfahrenskosten mit ein. Außerdem gibt es eine Ausnahme, von der viele Reisende nichts wissen: Österreichische Bußgelder werden aufgrund eines gesonderten Abkommens schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt.“

Gerade wenn Sie vorhaben, das entsprechende Urlaubsland noch einmal zu besuchen, sollten Sie einen gültigen Bußgeldbescheid umgehend bezahlen. Bei Kontrollen können alte Geldstrafen auch nachträglich noch eingetrieben werden – und das sogar noch bis zu fünf Jahre später, wie etwa in Italien. „Das gilt übrigens nicht nur für Verkehrskontrollen: Auch wenn Sie sich für eine Flugreise entscheiden, können Beamte Sie am Flughafen zur Zahlung des alten Bußgeldes auffordern“, so der Experte.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline AG, 12.07.2018)


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