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23. Jul 2019 - 16:52 Uhr

Neue große Reisewelle - Bußgeld bei alten Führerscheinen im Ausland

In den letzten beiden Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern beginnen am kommenden Montag die von den Schülern ersehnten Sommerferien. Das bedeutet für viele Familien Ferien und Jahresurlaube, allen voran der immer beliebtere Urlaub im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Dies zeigt die Erfahrung der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI). Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe.

Im Urlaub mit dem Auto, aber auch mit dem Motorrad oder Wohnmobil, drohen bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt GVI-Vorstand Jürgen Buck. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.

„Um Schwierigkeiten bei Urlaubsfahrten mit Polizeikontrollen zu vermeiden, sollte man im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich führen. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise“, lautet die Empfehlung von Jürgen Buck.

Die hilfreichen Texte für den Urlaub im Ausland zum alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter Kfz alter Führerschein (Auslandsreise), abgerufen werden.

(Info: Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V., 23.7.2019)


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