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8. Nov 2019 - 10:10 Uhr

„Unter vier Millimetern Restprofil wird es riskant!“ - Reifen- und Verkehrssicherheitsexperten gaben Tipps rund um Winterreifen ++ Nachbericht zum Lesertelefon vom 7. November

Lesertelefon Winterreifen: DOT Reifenkennzeichnung

Quelle: Reifenqualität.de
Lesertelefon Winterreifen: DOT Reifenkennzeichnung

Quelle: Reifenqualität.de
Auch wenn es derzeit eher regnerisch ist und ein Wintereinbruch weit entfernt scheint – die Notwendigkeit, sein Auto auf winterliche Straßenbedingungen vorzubereiten, bleibt bestehen. Insgesamt niedrigere Temperaturen, plötzliche Temperaturstürze oder Extremwetterlagen erfordern Reifen, die das Auto bei Kälte, Reif, Nässe, Schnee und Eis zuverlässig in der Spur halten. Der Gesetzgeber verlangt bei winterlichen Straßenverhältnissen ohnehin eine geeignete Bereifung. In den vergangenen Jahren haben sich Winterreifen technologisch stetig weiter entwickelt. Die Folge: Für verschiedene winterliche Nutzungsbedingungen stehen entsprechend spezialisierte Reifen zur Verfügung. Tipps für den Wechsel auf wintertaugliche Bereifung gaben die Expertinnen und Experten der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) und seiner Partner. Hier die wichtigsten Informationen zum Nachlesen:

Genügt das Schneeflocken-Symbol als Qualitätskriterium für einen Winterreifen?
Yorick Lowin, BRV: Das Alpine-Symbol ist ein Mindestkriterium, damit der Reifen aus Sicht des Gesetzgebers als wintertaugliche Bereifung gilt. Bei der Entscheidung für ein konkretes Reifenmodell spielen weitere Faktoren eine entscheidende Rolle: Nutzungsverhalten, regional zu erwartende Wettersituation, zum Beispiel in Bezug auf Schnee, Eis oder Regenmengen, die von Nord nach Süd regional unterschiedlich ausfallen können. Die großen Reifentests, die in jedem Jahr neu durchgeführt werden, ermitteln die jeweiligen Stärken und Schwächen der Reifenmodelle sehr genau.

Auch Ganzjahresreifen tragen das Alpine-Symbol – sind sie damit als Winterreifen geeignet?
Stefan Ehl, KÜS: Folgt man allein der Straßenverkehrsordnung, lautet die Antwort ja. Aber Ganzjahresreifen sind konstruktionsbedingt immer nur ein mehr oder weniger guter Kompromiss. Ihnen fehlen zum Beispiel die für Winterreifen charakteristischen Lamellen über die gesamte Reifenbreite, die auf Schnee, Reif und Eis für den Grip sorgen, den sie für eine sichere Kontrolle über das Fahrzeug brauchen. Ganzjahresreifen können für Menschen, die in Regionen mit weniger strengem Wetter leben und nur wenig fahren, eine Alternative sein. Wer sich aber immer auf die Verfügbarkeit seines Autos verlassen muss, greift zu guten Winterreifen im Winter und Sommerreifen im Sommer.

Meine alten Winterreifen haben ein M+S-Zeichen, aber kein Alpine-Symbol – brauche ich jetzt neue Reifen?
Michael Breuer, ZDK: Für die bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Bis dahin darf mit ihnen gefahren werden. Seit dem 1. Januar 2018 produzierte Winterreifen müssen allerdings das Alpine-Symbol aufweisen. Eine M+S-Markierung reicht dann nicht mehr aus, um der in Deutschland seit 2010 geltenden "situativen Winterreifenpflicht" zu genügen. Das Herstelldatum der Reifen erkennt man an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke (siehe Infokasten).

Haben Winterreifen – und Reifen allgemein – ein Verfallsdatum?
Axel Kühne, Vergölst: Mit der Zeit verliert der Reifengummi die enthaltenen „Weichmacherkomponenten“ – egal ob er gefahren wird oder eingelagert ist. Das Gummi wird „härter“ und der Reifen verliert an Haftfähigkeit und Geschmeidigkeit. Diese Eigenschaften sind insbesondere bei Winterreifen unabdingbar. Deshalb sollten Reifen, die älter als sechs Jahre sind, regelmäßig im Reifenfachhandel überprüft werden. Experten empfehlen, einen Autoreifen nach spätestens zehn Jahren zu erneuern.

Der Gesetzgeber schreibt 1,6 Millimeter Mindestprofil vor – genügt das auch im Winter?
Sandra Demuth, DVR: 1,6 Millimeter reichen nicht aus. Die Profiltiefe bei Winterreifen sollte vier Millimeter nicht unterschreiten. Unter diesem Wert verlieren Winterreifen besonders auf Schnee und Matsch dramatisch an Sicherheit.

Kann ich Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profil über den Sommer „abfahren“?
Roman Schneider, Cooper Tire & Rubber Company Deutschland: Das ist keine gute Idee, auch wenn sie laut Straßenverkehrsordnung zulässig ist. Winterreifen sind für sommerliche Straßenverhältnisse, speziell für die höheren Temperaturen, ungeeignet. So ist zum Beispiel der Bremsweg im Vergleich zu einem Sommerreifen deutlich länger. Auf trockener Straße stehen Sie bei einer Bremsung aus 100 Stundenkilometern mit Sommerreifen nach 38 Metern, mit Winterreifen nach 56 Metern. Dieser Unterschied kann im Zweifelsfall Menschenleben kosten. Apropos Kosten: Auch Verschleiß und Spritverbrauch sind bei Winterreifen, die im Sommer gefahren werden, höher.

Zwei meiner Winterreifen haben noch genügend Restprofil, zwei nicht. Muss ich alle vier Reifen ersetzen?
Christian Koch, DEKRA: Winterreifen mit deutlich unter vier Millimetern Restprofil sollten generell erneuert werden. Weisen nur zwei Reifen zu wenig Restprofil auf, können Sie zunächst nur diese Reifen ersetzen. Die neuen Reifen gehören dann auf die hintere Achse, um dem Fahrzeug mehr Spurstabilität zu geben. Ein Tipp: Lassen Sie beim saisonalen Wechsel die Räder vom Reifenhändler achsweise tauschen, damit alle Reifen gleichmäßig abnutzen.

Wer ist bei Carsharing-Autos für die wintertaugliche Bereifung verantwortlich?
Sandra Demuth, DVR: Verantwortlich ist sowohl der Carsharing-Anbieter als Halter als auch der Führer eines Kraftfahrzeugs. Wenn der Halter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ohne Winterreifen auf winterlichen Straßen zulässt, muss er mit einem Bußgeld von 75 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Fahrer zahlt ohne Gefährdung 60 €, mit Gefährdung 100 € und erhält auch einen Punkt.

 Weitere Informationen der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) und seiner Partner unter www.reifenqualitaet.de


Infokasten

Kurz geklärt
Das verrät die DOT-Nummer über das Reifenalter

Wer die Profiltiefe seiner Reifen checkt, sollte einmal einen Blick auf die Reifenflanke werfen. Dort findet sich die so genannte DOT-Nummer. An dieser vierstelligen Zahl lässt sich einfach ablesen, wann ein Reifen hergestellt wurde: Die ersten beiden Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden Ziffern für das Produktionsjahr. Die DOT-Nummer 2315 besagt demnach, dass der Reifen in der 23. Kalenderwoche des Jahres 2015 hergestellt wurde. Experten empfehlen, Reifen spätestens nach 10 Jahren zu ersetzen, unabhängig von ihrer Laufleistung.


Die Expertinnen und Experten am Lesertelefon waren:

Sandra Demuth; Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit Initiativen & Veranstaltungen, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Bonn
Michael Breuer; Referent Abteilung Technik, Sicherheit, Umwelt; Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), Bonn
Yorick Lowin; Geschäftsführer Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), Bonn
Dipl.-Ing. (FH) Christian Koch; Reifensachverständiger DEKRA, München
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ehl; Prüfingenieur der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation, freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS), Losheim am See
Roman Schneider; Vertriebsleiter Deutschland, Cooper Tire & Rubber Company Deutschland GmbH, Dreieich
Axel Kühne; Leitung Key - Account Nord, Vergölst, Hannover


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