Die Europäische Union hat Anfang Januar eine Verordnung erlassen, dass in Lebensmitteln künftig unter anderem das teilweise entfettetete Pulver der Hausgrille beigemischt werden darf. Erste Nachfragen von Verbraucher:innen haben die Verbraucherzentrale bereits erreicht. Unsere Lebensmittelexpertin Sabine Holzäpfel erklärt, was die Neuerung bedeutet und was bisher schon für Lebensmitteln aus und mit Insekten galt.
„Pulver aus Hausgrillen ist bereits seit letztem Jahr als Lebensmittel zugelassen, beispielsweise auch als Zutat für Backwaren, Fleischzubereitungen oder Nudeln. Nun darf auch teilweise entfettetes Pulver aus Hausgrillen eingesetzt werden,“ stellt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, klar. Außerdem sind auch Wanderheuschrecken, Mehlwürmer und Hausgrillen gefroren, getrocknet und pulverförmig nach der Novel-Food-Verordnung schon als Lebensmittel und als Zusatz in Lebensmitteln erlaubt. „Unsere Erfahrung bislang zeigt, dass Lebensmittel mit Insekten aber immer noch teure Nischenprodukte sind und Hersteller prominent mit dem Einsatz der Insekten werben.“
Verbindliche Kennzeichnung erforderlich:
Hersteller, die Insekten in Lebensmitteln verarbeiten, müssen diese in der Zutatenliste angeben, zum Beispiel „Getrocknete Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. „Wichtig ist auch, dass unmittelbar bei der Zutatenliste der Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen abgedruckt sein muss,“ sagt Holzäpfel. Denn wer gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben allergisch ist, könnte auch auf Produkte allergisch reagieren, die Insekten enthalten. Bei loser Ware wie Brot und Brötchen, die ohne Zutatenliste verkauft werden, können Verbraucher:innen im Zweifelsfall nachfragen. „Wir gehen eher davon aus, dass Bäcker, die Insekten oder Insektenpulver in ihren Backwaren verwenden, dies als besonderes Verkaufsmerkmal hervorheben,“ so Holzäpfel.
Insekten als Alternative zu Fleisch?:
Auch wenn es für die meisten noch ungewohnt ist: Insekten können durchaus als nachhaltige Alternative zu herkömmlichem Fleisch gegessen werden. Sie enthalten unter anderem Omega-3-Fettsäuren und viel Protein, außerdem sind sie in der Produktion klimafreundlicher als Rinder, Schweine oder Hühner. Auch müssen Verbraucher:innen nicht befürchten, dass wild gesammelte Insekten auf ihrem Teller landen. „Alle Insekten, die im Handel angeboten werden, müssen aus kontrollierter Aufzucht stammen“, so Holzäpfel. Allerdings fehlt es derzeit noch an spezifischen Regelungen für die Futtermittel, die Insekten dort erhalten und auch die Lebensmittel-Hygiene-Verordnung muss noch an die Zucht von Insekten angepasst werden. Auch deutliche Hinweise, ob Insekten vor dem Verzehr erhitzt werden sollen, fehlen noch oft. Das betrifft vor allem Speiseinsekten, die als Ganzes, gefroren oder getrocknet verkauft werden. „Hier müssen Anbieter noch nachbessern“, fordert Holzäpfel.
Weitere Informationen rund um Insekten als Lebensmittel:
www.vz-bw.de/node/33101.
(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., 23.01.2023)
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23. Jan 2023 - 16:52 UhrGrille im Brot? - Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, was hinter der neuen EU-Verordnung steckt

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