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Breisgau-Hochschwarzwald - Schallstadt

26. Jul 2021 - 16:04 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg genehmigt Neubau der Bahnbrücke an Bundesstraße 3 in Schallstadt mit Kreisverkehr - Planfeststellungsbeschluss wird ab 10. August öffentlich ausgelegt

Regierungspräsidium Freiburg (Bild) genehmigt Neubau der Bahnbrücke an Bundesstraße 3 in Schallstadt mit Kreisverkehr.
Regierungspräsidium Freiburg (Bild) genehmigt Neubau der Bahnbrücke an Bundesstraße 3 in Schallstadt mit Kreisverkehr.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bahnbrücke an der B 3 am südlichen Ortseingang von Schallstadt (Breisgau-Hochschwarzwald) und den Umbau des angrenzenden Verkehrsknotens zum Kreisverkehr erlassen.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den genehmigten Planunterlagen liegt nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom Dienstag, 10. August, bis einschließlich Montag, 23. August, im Rathaus der Gemeinde Schallstadt zur Einsicht aus. Damit erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Einsicht in die Pläne nehmen. Den privaten Einwenderinnen und Einwendern sowie den am Verfahren beteiligten Stellen wird der Planfeststellungsbeschluss übersandt. Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung der Planunterlagen (10. August) auch auf der Internetseite des RP (www.rp-freiburg.de) unter Aktuelles eingesehen werden.

Die Brücke muss erneuert werden, weil sie erhebliche Baumängel aufweist. Mit der darüberhinausgehenden Umgestaltung des anliegenden Knotenpunktes auf der Nordseite der Bahnlinie soll die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Der derzeit unübersichtliche Verkehrsknotenpunkt auf der Nordseite der Bahnbrücke, an dem die Mengener Straße (K 4980) und die Lindenstraße in die abknickende B 3 einmünden, wird zum Kreisverkehr umgebaut. Dabei wird auch die Führung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich von Knotenpunkt und Bahnlinie verkehrssicherer gestaltet. Einschließlich der Anpassungsbereiche an der B 3 und den betroffenen Kreis- und Ortsstraßen erstreckt sich der umzubauende Abschnitt auf eine Länge von etwa 200 Meter.

Auf die Planfeststellung folgen nun die notwendigen Schritte zur Ausführungs-planung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 26.07.2021)


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