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Ortenaukreis - Ortenaukreis

30. Nov 2021 - 10:00 Uhr

Erneut leichter Rückgang der Fallzahlen bei der Kommunalen Arbeitsförderung im Ortenaukreis – Negative Trends sind aber bereits erkennbar


Im November 2021 haben 7.168 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) nochmals leicht gesunken (minus 0,2 Prozent) und haben zwischenzeitlich das Niveau des Jahres 2019 unterschritten – also vor Beginn der Pandemie. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit minus 2,5 Prozent sogar noch deutlicher abgenommen.

„Dies sind auf den ersten Blick natürlich erfreuliche Nachrichten. Jedoch machen sich die Auswirkungen der vierten Corona-Welle bereits bemerkbar. So agieren viele Arbeitgeber im Hinblick auf bereits eingetretene oder in naher Zukunft zu befürchtende Restriktionen bei der Ausübung ihrer Gewerbe wieder vorsichtiger“, bewertet Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

Im November 2021 haben 95 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Mit einem Rückgang von 46,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat und minus 39,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat haben die Vermittlungen einen regelrechten Einbruch erlitten. Hinzu kommen 19 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben diesen Monat damit nur 114 Integrationen stattgefunden. „Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass sich der Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten wieder eintrüben wird“, zeigt sich Mittelstädt besorgt.

Aktuell erhalten insgesamt 15.038 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.389. Hinzu kommen 4.319 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.290 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z.B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 1040 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.


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