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30. Jul 2021 - 14:14 Uhr

Minister Hauk: „Zu Urlaubsplanung gehört es, sich Gedanken über Verbleib und Versorgung der Haustiere zu machen.“ - Nicht immer kann das Haustier mit in den Urlaub - Keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen

Minister Peter Hauk (Bild): „Zu Urlaubsplanung gehört es, sich Gedanken über Verbleib und Versorgung der Haustiere zu machen.“
Minister Peter Hauk (Bild): „Zu Urlaubsplanung gehört es, sich Gedanken über Verbleib und Versorgung der Haustiere zu machen.“

„In der Urlaubszeit werden besonders viele Tiere ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Zur Urlaubsplanung gehört auch, sich Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Nicht immer können die Tiere mit in den Urlaub fahren. Für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden. Auch im Urlaub hat man Verantwortung für sein Tier, leider unterschätzen das viele Tierbesitzer“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am heutigen Freitag (30. Juli) in Stuttgart. Speziell für das Reisen mit Hunden haben die Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt entwickelt, das Hundehaltern wichtige Informationen bietet. Das Faltblatt ist auf der Homepage des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf abzurufen.

„Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend gut verkraften und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert wären, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erklärte Hauk. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen.

Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden, da ein Wärmestau bereits nach kurzer Zeit das Leben des Tieres gefährde.

„Bereits vor Reiseantritt ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer muss ein Hund beispielsweise durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.

Kann das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, bietet sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Dafür kommen vor allem Personen in Frage, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind.

Tiere aus dem Ausland – Vorsicht bei vermeintlich günstigen Angeboten oder Flugpatenschaften:
„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen heraus einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, da insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen könnten die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten viele Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, so Hauk.

Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf die Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

Hintergrundinformationen:
Das genannte Faltblatt ‚Auf Reisen mit Hunden – Tipps und Krankheiten‘ findet sich im Internet unter http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=5&ID=2675.

Die entsprechenden Einreisebedingungen sind auf der EU-Homepage zu finden
https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation_en sowie auf der Homepage des MLR https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/rund-ums-heimtier/reiseverkehr-mit-tieren/ zusammengefasst.

Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden sich im Internet unter www.mlr-bw.de.

(Presseinfo: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, 30.07.2021)


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