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20. Mai 2022 - 11:56 Uhr

Auf dem Weg zu naturnahen Flüssen: Regierungspräsidium Freiburg veröffentlicht Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Regierungspräsidentin Schäfer: „Unschätzbarer Mehrwert für Mensch und Natur“

Auf dem Weg zu naturnahen Flüssen: Regierungspräsidium Freiburg veröffentlicht Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Davon profitieren Mensch und Natur: Das Schwabentorwehr an der Dreisam in Freiburg vor der Umgestaltung zur Fischtreppe. 

Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Auf dem Weg zu naturnahen Flüssen: Regierungspräsidium Freiburg veröffentlicht Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Davon profitieren Mensch und Natur: Das Schwabentorwehr an der Dreisam in Freiburg vor der Umgestaltung zur Fischtreppe.

Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Von naturnahen Gewässern profitieren sowohl Tiere und Pflanzen als auch Menschen sowie der Hochwasser- und der Klimaschutz. Um die Flüsse, Bäche, Seen und das Grundwasser im Regierungsbezirk Freiburg nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, sind jedoch noch große Anstrengungen notwendig. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat hierzu am Freitag rund 600 konkrete Einzelmaßnahmen sowie den Umfang der vorgesehenen Gewässerrevitalisierungen veröffentlicht. Es handelt sich um den dritten und damit letzten Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie. Umgesetzt werden die Projekte von Bund, Land, Landkreisen, Kommunen, Unternehmen und Privatleuten.

„Die Revitalisierung von Gewässern bringt einen unschätzbaren Mehrwert für Mensch und Natur. Auf diese Weise geben wir unseren Bächen und Flüssen wieder mehr Raum und machen sie gleichzeitig erlebbar für die Bürgerinnen und Bürger“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind ehrgeizig. Um sie zu erreichen, sind alle Akteure aufgefordert, die rechtlich bindenden Maßnahmen in Angriff zu nehmen und so schnell wie möglich umzusetzen. Andernfalls drohen Sanktionen der EU-Kommission.“ Schäfer machte deutlich, dass es nicht zu schaffen sei, bis 2027 alle Projekte abzuschließen: „Wir sind aber auf einem guten Weg. Seit die EU die Wasserrahmenrichtlinie zur Jahrtausendwende erlassen hat, wurden im Regierungsbezirk Freiburg schon rund 40 Prozent der Maßnahmen umgesetzt. Insbesondere bei der Revitalisierung von Gewässern gibt es aber noch viel zu tun. Jetzt gilt es, mehr Tempo in den Prozess bringen.“ Dazu werden die Fachleute des RP in den kommenden Monaten jedes Landratsamt besuchen und mit den Unteren Wasserbehörden die Fahrpläne besprechen.

Gewässer revitalisieren:
Bekannte Beispiele sind die Gewässerrevitalisierungen an der Dreisam in Freiburg, an der Elz bei Köndringen sowie am Donauursprung bei Donaueschingen. Hier finden Kleinsttiere im Kiesbett einen Lebensraum, Fische wieder Laich- und Deckungsmöglichkeiten, Menschen naturnahe Erholung und Hochwasser Raum, um sich ohne Schäden in der Fläche auszubreiten. Zudem dienen natürliche Gewässer der Klimaanpassung, da sie bei Hitzeperioden die Umgebungsluft kühlen und besser vor dem Austrocknen geschützt sind. Bislang wurden rund 150 Kilometer der Bäche und Flüsse im Regierungsbezirk revitalisiert, 700 weitere Kilometer stehen noch bevor.

Durchgängigkeit von Gewässern herstellen:
Neben der Aufwertung einzelner Flussabschnitte müssen diese auch miteinander verbunden werden. Zahlreiche Stauwehre und Schwellen verhindern bisher, dass Fische und andere Kleintiere die Flüsse und Bäche durchwandern können. Diese Bauwerke müssen deshalb für die Tiere durchgängig gestaltet werden. Ein Beispiel dafür ist das Schwabentorwehr in Freiburg, das 2019 zu einer großen Fischtreppe umgestaltet wurde, die neben den Fischen auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt anzieht. An rund 420 weiteren großen und kleinen Bauwerken in den Gewässern des Regierungsbezirks muss die Durchgängigkeit für Fische und Kleintiere noch hergestellt werden.

Wassermenge erhöhen:
An Wasserentnahmestellen und an Stauwehren, die das Wasser aus dem Fluss zum Beispiel zu einer Wasserkraftanlage ableiten, ist die im Fluss verbleibende Wassermenge häufig zu gering. Dadurch sind diese Strecken für Fische und andere Wasserlebewesen nicht mehr durchwanderbar und auch nicht mehr als Lebensraum geeignet. Aus diesem Grund muss im Regierungsbezirk noch an rund 130 Ausleitungswehren die im Fluss verbleibende Wassermenge auf ein ökologisch erforderliches Mindestmaß erhöht werden.

Schadstoff-Einträge reduzieren:
Die Ökologie der Gewässer wird auch durch den Eintrag von Nitrat, Phosphor, Pflanzenschutzmitteln und anderen Stoffen stark beeinträchtigt. Um diese negativen Einflüsse auf Flüsse, Seen und Grundwasser zu reduzieren, sind 35 Maßnahmen an Kläranlagen und zehn Vorhaben an Regenwasseranlagen im Regierungsbezirk vorgesehen. Außerdem werden landwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduktion von Stoffeinträgen gefördert. Auch diese Projekte kommen am Ende uns Menschen zugute, weil sie uns sauberes Trinkwasser liefern und die Wasserqualität der Oberflächengewässer nachhaltig verbessern.

Maßnahmen in den Regionen:
Im Westlichen Bodenseegebiet sind noch elf Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An sechs Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. An der Stockacher und Hegauer Aach sowie deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen mit einer Gesamtlänge von 18 Kilometern umgesetzt werden. Darüber hinaus sind weitere Uferrevitalisierungen am Bodensee zwischen Ludwigshafen und Konstanz vorgesehen.

Im Einzugsgebiet von Hochrhein, Wutach, Schlücht und Biber sind noch 36 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. Zudem muss an 13 Stauwehren die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. Am Hochrhein sowie in der Wutach und deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen mit einer Gesamtlänge von 44 Kilometern umgesetzt werden.

Im Einzugsgebiet von Hochrhein, Wiese, Alb und Murg sind noch 90 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 28 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. Am Hochrhein sowie in der Wiese und deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 32 Kilometern umgesetzt werden.

Im Einzugsgebiet von Kander und Möhlin sind 33 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 6 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. An Rhein, Kander, Möhlin sowie an deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 65 Kilometern umgesetzt werden. Bei zwei Regenwasseranlagen stehen Verbesserungen an.

Im Einzugsgebiet von Elz und Dreisam sind noch 80 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 16 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. An Rhein, Dreisam, Elz sowie an deren Zuflüssen sollen Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 95 Kilometern umgesetzt werden. Außerdem müssen acht Kläranlagen verbessert werden.

Im Einzugsgebiet von Kinzig, Schutter, Gutach und Schiltach sind noch 51 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 20 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. An Kinzig, Schutter und deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 163 Kilometern umgesetzt werden. Zudem sollen vier Regenwasseranlagen verbessert werden.

Im Einzugsgebiet von Acher und Rench sind noch 51 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 21 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. In Acher, Rench und deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 133 Kilometern umgesetzt werden. Zudem sollen vier Kläranlagen verbessert werden.

Im Einzugsgebiet des Oberen Neckar (bis Sulz a.N.), Eschach und Prim sind noch 31 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich. An 6 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. Im Oberen Neckar und dessen Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 55 Kilometern umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen 17 Kläranlagen und eine Regenwasseranlage verbessert werden.

Im Einzugsgebiet von Brigach, Breg und der Oberen Donau (bis Fridingen) sind noch 35 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserorganismen erforderlich und an 14 Stauwehren muss die verbleibende Wassermenge im Hauptfluss erhöht werden. In der Oberen Donau und deren Zuflüssen sollen außerdem Revitalisierungen auf einer Gesamtlänge von 94 Kilometern umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen sechs Kläranlagen und drei Regenwasseranlagen verbessert werden.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 20.05.2022)


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