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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

16. Sep 2022 - 14:03 Uhr

Unikliniken Baden-Württembergs fordern Änderungen bei geplanten Corona-Regeln - Frederik Wenz (Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg): „Verschärfung der Maßnahmen in aktueller Phase ergibt aus medizinischer Sicht keinen Sinn."

Foto: RT-Archivbild
Foto: RT-Archivbild

Die geplanten Corona-Maßnahmen des Bundes, die ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten sollen, sehen für Gesundheitseinrichtungen verschärfte Regelungen und zusätzliche Bürokratie vor. So sollen zukünftig alle in Kliniken Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen. Mitarbeitende müssten sich drei Mal in der Woche bei einem Testzentrum oder unter Aufsicht testen. „Diese Verschärfung der Maßnahmen in der aktuellen Phase der Pandemie macht aus medizinischer Sicht keinen Sinn. Zudem sind die geforderten Testungen von den Kliniken nur mit erheblichem Aufwand durchführbar und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivierend. Bisher konnten sich die Beschäftigten regelmäßig selbst testen“, sagt Prof. Dr. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Universitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg.

„Die Universitätsklinika haben die Versorgung der Patientinnen und Patienten während der gesamten Pandemie sichergestellt. Dies unter immensem personellem und finanziellem Aufwand. Was wir jetzt brauchen, sind Rahmenbedingungen, die diese Arbeit unterstützen und nicht erschweren. Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Infektionsschutzgesetz und die Fortführung der inzwischen ausgelaufenen finanziellen Regelungen, die die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern“, fordert Wenz.

Die Universitätskliniken Baden-Württembergs kritisieren darüber hinaus den großen bürokratischen Aufwand, den die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit sich bringt. Ab dem 1. Oktober 2022 soll erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten auch die dritte Impfung in Anspruch genommen hat. Und das, obwohl die Impfpflicht Ende des Jahres eigentlich ausläuft.

(Presseinfo: Universitätsklinikum Freiburg - Kompetenzverbund Universitätsmedizin Baden-Württemberg, 16.09.2022)


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