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17. Feb 2023 - 16:31 Uhr

Darf kompostierbarer Kunststoff in den Biomüll? - Verbraucherzentrale untersucht Werbeaussagen zu kompostierbaren und biologisch abbaubaren Kunststoffen


Dürfen Plastikverpackungen in den Biomüll? Kann beschichtetes Backpapier im Kompost entsorgt werden? Mit Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar erwecken manche Anbieter genau diesen Eindruck. Doch können Verbraucher sich auf diese Aussagen verlassen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt mit einem Marktcheck auf und fordert ein verlässliches Kennzeichnungssystem.
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„Kunststoffe haben im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht", fasst Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale die Ergebnisse des Marktchecks zusammen, „Anbieter täuschen Verbraucher mit Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar“. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale für ihren Marktcheck 46 Produkte erhoben, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden. Unter den Produkten sind unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Kaffeekapseln, beschichtetes Backpapier und Verpackungen.
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Zersetzung dauert zu lange:
Zwar zersetzen sich manche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu CO2 und Wasser – allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen nur wenige Wochen, zu kurz für die ausreichende Zersetzung. „In den meisten Landkreisen in Baden-Württemberg sind die als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbenen Produkte in der Biotonne verboten oder nur mit Einschränkungen erlaubt“, sagt Holste. Lediglich in einem der 35 für die Müllentsorgung verantwortlichen Landkreise, die sich auf eine entsprechende Anfrage der Verbraucherzentrale gemeldet hatten, dürfen als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck mit in den Bioabfall. Die Erlaubnis, solche Kunststoffe im Biomüll zu entsorgen, ist also sehr eingeschränkt. Der Hinweis darauf fehlt allerdings bei den meisten Produkten oder er ist nur schwer zu finden.
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Siegel bieten keine Orientierung:
­Mit Siegeln und Werbeaussagen erwecken Hersteller den Eindruck, dass die Kunststoffe problemlos über den Biomüll oder den Kompost entsorgt werden können. Die Siegel, die die Verbraucherzentrale auf 18 der 46 untersuchten Produkte gefunden hat – der Keimling, OK compost HOME, OK compost INDUSTRIAL – sind alle private Siegel. „Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche Kriterien Produkte erfüllen müssen, damit sie als kompostierbar gelten“, sagt Holste. „Die Siegel sind daher nichts weiter als zusätzliche Werbung.“
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Verlässliche Kennzeichnung:
­Die Verbraucherzentrale fordert ein Kennzeichnungssystem für kompostierbare und biologisch abbaubare Produkte. Hierzu sind die Begriffe kompostierbar und biologisch abbaubar gesetzlich zu definieren. Dabei muss das Verständnis der Verbraucher:innen zugrunde gelegt werden. Nur dann können Verbraucher:innen auch wirklich und verlässlich nachhaltig handeln. Bis dieses Kennzeichnungssystem in Kraft ist, hilft zum Schutz vor Irreführung und der Umwelt nur ein Verbot von Werbeaussagen wie kompostierbar oder biologisch abbaubar auf Produkten, die nicht flächendeckend in Deutschland im Biomüll entsorgt werden dürfen.

Ausführliche Informationen und den vollständigen Bericht gibt es hier: https://www.vz-bw.de/node/81137.

(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., 17.02.2023)


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