Die Idee ist einfach: Wer in die Stadt will, kann auf einem der neun Freiburger Park-and-Ride-Standorte (P+R) parken und von dort bequem und umweltfreundlich mit Bus oder Bahn weiterfahren. Bislang brauchte es keinen Nachweis dafür, dass Parkende im Anschluss auch den ÖPNV nutzen. Hier gibt es eine grundlegende Änderung. Wer ab Dienstag, 11. April, an verschiedenen Park-and-Ride-Standorten das Auto abstellt, muss ein gültiges Ticket für den Nahverkehr oder einen Parkschein nachweisen. Das hat der Gemeinderat im November 2022 beschlossen. Die neue Regelung gilt zunächst für die fünf P+R-Parkplätze Bissierstraße, Gundelfinger Straße, Moosweiher, Munzinger Straße und Paduaallee.
Die neue Regelung startet mit einer Testphase, ab 2. Mai wird sie dann durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert. Die Zwischenzeit soll dazu dienen, möglichst viele Menschen über das neue Verfahren zu informieren und den neuen Ablauf bei bisher Parkenden zu etablieren.
Mit der Regelung soll sichergestellt werden: Ohne Ride kein (kostenfreies) Park. Denn immer häufiger wird auf P+R-Plätzen geparkt ohne anschließend auf den Nahverkehr umzusteigen. Wenn Pendler aber keinen Parkplatz finden und dadurch nur schwer den ÖPNV nutzen können, wird der Gedanke des P+R-Systems unterlaufen.
Dass die P+R-Plätze tatsächlich nicht wie vorgesehen genutzt werden, hat eine Untersuchung des Garten- und Tiefbauamts (GuT) bestätigt. Das Ergebnis der Studie: Die Parkplätze sind oft schon am frühen Morgen voll belegt und häufig wird nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weitergefahren.
Deshalb geht die Stadt zwei Dinge parallel an: Die Kapazität der Parkplätze soll schrittweise ausgebaut werden. Und mit der Parkraumbewirtschaftung soll erreicht werden, dass die P+R-Parkplätze tatsächlich wie vorgesehen genutzt werden.
Nachweis online herunterladen - Wissenswertes zu den neuen Regeln:
Wer sein Auto auf einer der P+R-Anlagen abstellt, benötigt ein ÖPNV-Ticket mit Parkberechtigung – oder einen Parkschein. Nachweis oder Parkschein müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Parken ist dann für maximal 24 Stunden am Stück erlaubt.
Wer eine im RVF gültige Zeitkarte besitzt, wie zum Beispiel eine Regiokarte, ein SC-Ticket oder ein DB City-Ticket, hat ab sofort die Möglichkeit sich eine Parkberechtigung im Onlineshop der VAG (www.vag-onlineshop.de) selbst kostenfrei herunterzuladen und auszudrucken. Dies ist über den „Reiter“ – Parkberechtigungen für P+R möglich.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann die Parkberechtigung auch im Pluspunkt der VAG (Salzstraße 3) ausgestellt werden. Bei einer übertragbaren Regiokarte, darf nur die Person parken, die das Ticket aktuell nutzt.
Wer vor dem Parken auf den P+R-Flächen noch kein Ticket für den ÖPNV hat, kann sich vor Ort einen Fahrschein an einem der neu aufgestellten Parkscheinautomaten kaufen. Zusätzlich zum Fahrschein erhält man hier eine Parkberechtigung, die für 24 Stunden gültig ist.
Einzelfahrscheine, 2x4 Fahrten-Tickets, PunkteKarte und die Luft-Linie können nicht für eine Parkberechtigung genutzt werden.
Wer ohne ÖPNV-Ticket parken will, muss am Parkscheinautomat oder in der Park-App-Freiburg ein Tagesticket lösen. Dieses kostet 7,50 Euro und berechtigt zum Parken für 24 Stunden.
Die Stadt will keine Mehreinnahmen generieren, es geht darum, die Parkplätze für die Menschen freizuhalten, die auf den Nahverkehr umsteigen. Die Park-and-Ride-Flächen sind ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende.
Hinweis:
Detailfragen zur Parkberechtigung für ÖPNV-Nutzende sowie allgemeine Fragen beantwortet die VAG auf ihrer Webseite unter: www.vag-freiburg.de/park-ride.
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
5. Apr 2023 - 14:26 UhrAb 11. April: Neue Regeln für Park-and-Ride-Parkplätze in Freiburg - Wer parken will braucht Nachweis über ÖPNV- oder Parkticket - Parkbescheinigungen können ab sofort heruntergeladen und ausgedruckt werden

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