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26. Mai 2023 - 14:31 Uhr

Vier Millionen Euro für kommunale Sportstättenbauprojekte im Regierungsbezirk Freiburg - Regierungspräsidium kann alle von Kommunen gestellte Förderanträge bezuschussen

Vier Millionen Euro für kommunale Sportstättenbauprojekte im Regierungsbezirk Freiburg - Regierungspräsidium Freiburg (Bild) kann alle von Kommunen gestellte Förderanträge bezuschussen.
Vier Millionen Euro für kommunale Sportstättenbauprojekte im Regierungsbezirk Freiburg - Regierungspräsidium Freiburg (Bild) kann alle von Kommunen gestellte Förderanträge bezuschussen.

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, hat das Kultusministerium für die Kommunen im Regierungsbezirk Freiburg in diesem Jahr für den Sportstättenbau eine Fördersumme von 4.022.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Investitionsvolumen von rund 50 Millionen Euro angestoßen. Für das Programmjahr 2023 kann das RP somit alle von den Kommunen im Landkreis gestellten Förderanträge bezuschussen.

Die 24 Einzelprojekte, die eine Förderung zwischen 14.000 Euro und 600.000 Euro erhalten, verteilen sich auf die Sanierung und den Neubau von Sport- und Mehrzweckhallen, die Sanierung und den Neubau von Sportfreianlagen (Kleinspielfelder, Großspielfelder, leichtathletische Einzelanlagen und 400-m-Laufbahnen) und die Sanierung von Umkleidegebäuden für Sportplätze.

Jedes Jahr fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Freisportanlagen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat am 25. Mai die Programmentscheidung in der Kommunalen Sportstättenbauförderung für das Jahr 2023 bekanntgegeben. Es steht nun landesweit eine Fördersumme von rund 13,4 Millionen Euro zur Unterstützung von insgesamt 82 kommunalen Sportstättenbauprojekten zur Verfügung. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

Weitere Informationen zur Sportstättenbauförderung hat das RP auf seiner Homepage veröffentlicht.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 26.05.2023)


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