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13. Jan 2025 - 14:21 Uhr

Ab 14. Januar 2025: Mehr Service und weniger Bürokratie in den Jobcentern - Mit der App digitaler und bürgernäher


Ab dem morgigen Dienstag (14. Januar 2025) können die Kundinnen und Kunden über eine eigene App ihrem Jobcenter Unterlagen schicken, den Bearbeitungsstand ihres Bürgergeldantrags abrufen und Veränderungen direkt mitteilen.

Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung können seit drei Jahren die Kunden-App Mobil-App nutzen. Jetzt gibt es auch für den Rechtskreis der Grundsicherung eine Kunden-App. Ab dem 14. Januar 2025 steht die Jobcenter-App allen Kundinnen und Kunden der 300 Jobcenter zur Verfügung und ist in den gängigen App-Stores zum Download verfügbar.

Sobald sich eine Kundin oder Kunde bei jobcenter.digital registriert und vom Jobcenter einen Freischaltcode erhalten hat, kann sie oder er mit den Benutzerdaten von jobcenter.digital in der App die Funktion „Mein Bereich“ nutzen. Hier öffnet sich die individuelle Ansicht, in der beispielsweise die Historie der gestellten Anträge und der Bearbeitungsstand des aktuellen Bürgergeldantrags angezeigt werden. Über die App ist es außerdem möglich, Unterlagen direkt in die digitale Kundenakte zu senden, eine Veränderung mitzuteilen, dem Jobcenter eine Nachricht zu senden, einen Job zu suchen, Termine einzusehen oder zu vereinbaren. Auch der Antrag auf Bürgergeld (Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag) lässt sich genauso über die Jobcenter-App aufrufen. Sobald eine dieser Funktionen angeklickt wird, erfolgt automatisch eine Weiterleitung in das Onlineportal der Jobcenter, zu jobcenter.digital.

Über die Postfachfunktion lassen sich zudem Nachrichten mit dem Jobcenter austauschen. Diese Postfachnachrichten werden aus dem geschützten Portal verschickt und sind im Gegensatz zum E-Mail-Versand sicher und datenschutzkonform.

Regionale Besonderheiten trotz zentraler Jobcenter-App:
In der Eingabemaske der Jobcenter-App können die Kundinnen bzw. Kunden ihre Wunsch-Postleitzahl eingeben. Daraufhin öffnet sich ein Bereich, der sich individuell von Jobcenter zu Jobcenter je nach Landkreis unterscheidet. Dort können die gemeinsamen Einrichtungen ihre Öffnungszeiten, regionale Hilfen und Veranstaltungen vor Ort platzieren und jederzeit aktualisieren. Nicht alle Jobcenter haben eine regionale Internetseite. Über die App kann sich jedes Jobcenter individuell präsentieren.

(Presseinfo: Agentur für Arbeit Freiburg, 13.01.2025)


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