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16. Jan 2025 - 17:18 Uhr

Vereinbarung zum Neubau der Europabrücke in Kehl unterzeichnet - Planungen für grenzüberschreitendes Großprojekt - Verkehrliche Belastung seit Bau im Jahr 1960 ständig gewachsen

Vereinbarung zum Neubau der Europabrücke in Kehl unterzeichnet.
Die Planung zum Neubau der Europabrücke startet (von links): Jeanne Barseghian, Carsten Gabbert, Pia Imbs und Wolfram Britz bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. 

Foto: Regierungspräsidium Freiburg - Stadt Kehl
Vereinbarung zum Neubau der Europabrücke in Kehl unterzeichnet.
Die Planung zum Neubau der Europabrücke startet (von links): Jeanne Barseghian, Carsten Gabbert, Pia Imbs und Wolfram Britz bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Foto: Regierungspräsidium Freiburg - Stadt Kehl

Nachdem die 65 Jahre alte Europabrücke über den Rhein zwischen Kehl und Straßburg 2023 saniert wurde, startet jetzt die Planung ihres Neubaus. Für das grenzüberschreitende Großprojekt haben Pia Imbs, Präsidentin der Eurometropole Straßburg und Regierungspräsident Carsten Gabbert am heutigen Donnerstag eine Planungsvereinbarung unterzeichnet. An dem Termin im Kehler Rathaus nahmen auch der Kehler Oberbürgermeister Wolfram Britz sowie die Straßburger Oberbürgermeisterin Jeanne Barseghian teil.

Seit die Europabrücke 1960 gebaut wurde, ist ihre verkehrliche Belastung ständig gewachsen. Heute fahren mehr als 30.000 Kraftfahrzeuge pro Tag über die Rheinbrücke. Die zuständigen Behörden auf deutscher und französischer Seite sind übereingekommen, dass Alter, Zustand und die gestiegenen Anforderungen an das Bauwerk einen Neubau notwendig machen, um die wichtige Straßenverbindung zwischen Frankreich und Deutschland auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Der Neubau soll in 15 Jahren fertig sein. Derzeit ist vorgesehen, die Brücke in Parallellage zum vorhandenen Bauwerk zu erstellen. Die alte Brücke kann also bis zur Fertigstellung genutzt werden und wird erst im Anschluss zurückgebaut.

Regierungspräsident Carsten Gabbert „Der Neubau der Europabrücke ist ein herausragendes Projekt unserer Grenzregion am Oberrhein. Das komplexe Infrastrukturvorhaben stellt für die Straßenbaubehörden auf beiden Seiten des Rheins sowie die Städte Straßburg und Kehl eine große Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund ist der heutige gemeinsame Termin zum Planungsbeginn eine gute Basis für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit, die es von Seiten aller beteiligten Partnerinnen und Partner braucht, um diesen wichtigen Grenzübergang langfristig zu sichern.“

Pia Imbs, Präsidentin der Eurometropole Straßburg: „Unsere Vereinbarung ist der erste Schritt auf dem Weg zum Bau einer neuen Europabrücke über den Rhein. Dieses Zukunftsprojekt wird sowohl der strategischen Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Verkehrsachse als auch den gemeinsamen Zielen und Herausforderungen unserer Grenzregion in Sachen Umwelt, Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung gerecht. Mit der heutigen Vereinbarung bekräftigen wir unseren gemeinsamen Willen, miteinander eine offene und partnerschaftliche Zukunft zu gestalten.“

Die jetzt unterzeichnete Planungsvereinbarung regelt die Aufgaben- und Kostenteilung aller erforderlichen Planungen und Gutachten zwischen der französischen Straßenbaubehörde, der Eurometropole Straßburg und der zuständigen deutschen Straßenbaubehörde, dem Regie-rungspräsidium Freiburg. Die anfallenden Planungskosten werden von der deutschen und französischen Seite je zur Hälfte getragen. Die Federführung für die Brückenplanung wird vom RP Freiburg übernommen. Die derzeit geschätzten Baukosten für die neue Rheinbrücke betragen rund 40 Millionen Euro.

Für die Bauabwicklung der Brücke wird eine weitere Vereinbarung zwischen den Partnern zu schließen sein. Dies soll erfolgen, sobald das Baurecht für das neue Bauwerk vorliegt. Ziel ist der Neubau in rund 15 Jahren. In diesem Zeitraum sind viele Aufgaben zu erledigen, unter anderem die Erstellung verschiedener Gutachten, die Planung der neuen Trasse sowie des Bauwerks. Alle Genehmigungsverfahren in Frankreich und Deutschland sind zu durchlaufen, die Finanzierung des Neubaus muss von beiden Ländern gesichert, die Bauleistungen müssen europaweit ausgeschrieben und schließlich muss der Bau abgewickelt werden.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 16.01.2025)


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