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28. Nov 2025 - 14:15 Uhr

Ab 1. Januar 2025: Agentur für Arbeit führt Bezahlkarte ein - Kunden ohne Bankkonto haben bislang Geldleistungen mittels Scheckeinlösung erhalten - Bezahlkarten ersetzen bisheriges Auszahlungsverfahren


Rund 8.000 Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit und der als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter verfügen über kein eigenes Bankkonto oder möchten ihre Leistungen auf eigenen Wunsch nicht als Überweisung erhalten. Sie sind deshalb auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen, um zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen. Bislang konnten sie hierfür die Auszahlung mittels Schecks in den Filialen der Postbank nutzen. Das bisherige Verfahren wird ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

Die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen händigen die Bezahlkarten einmalig an betroffene Kundinnen und Kunden aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen.

Diskriminierungsfreie Gestaltung:
Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Die Bezahlkarte unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von anderen Bankkarten und ist damit diskriminierungsfrei gestaltet.

Die BA und Jobcenter haben betroffene Kundinnen und Kunden bereits über die Einstellung des bisherigen Scheckverfahrens informiert. Informationen zu den neuen Bezahlkarten erhalten Betroffene in Kürze.

Die Einzelfalllösung gilt nur für Kundinnen und Kunden ohne eigenes Konto. Für Kundinnen und Kunden, die ihre Leistungen aufs Konto erhalten, ändert sich nichts.

(Presseinfo: Agentur für Arbeit Freiburg, 28.11.2025)

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