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Ortenaukreis - Ortenaukreis

17. Feb 2026 - 16:50 Uhr

Sozialpädiatrisches Zentrum der Kinderklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl und Gesundheitsämter bauen Kooperation aus - Abgestimmte Hilfe für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten

Sozialpädiatrisches Zentrum der Kinderklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl und Gesundheitsämter bauen Kooperation aus.
Arbeiten in Zukunft noch enger zusammen, um Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten zu helfen: Julia Ringeler (Erste von rechts) und Larissa Jansen (Zweite von rechts) vom SPZ mit Laura Bitterwolf (Fünfte von links) vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises und Katrin Nagel (Zweite von links) vom Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt mit weiteren Kolleginnen und Kollegen.

Foto: Ortenau Klinikum
Sozialpädiatrisches Zentrum der Kinderklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl und Gesundheitsämter bauen Kooperation aus.
Arbeiten in Zukunft noch enger zusammen, um Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten zu helfen: Julia Ringeler (Erste von rechts) und Larissa Jansen (Zweite von rechts) vom SPZ mit Laura Bitterwolf (Fünfte von links) vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises und Katrin Nagel (Zweite von links) vom Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt mit weiteren Kolleginnen und Kollegen.

Foto: Ortenau Klinikum

Um Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten im Vorschulalter sowie ihre Familien noch besser unterstützen zu können, arbeiten das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) der Kinderklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl und die Gesundheitsämter der Region künftig enger zusammen.

Bereits kurz nach der Eröffnung des SPZ im März 2025 suchte das Team einen ersten Austausch mit dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises. „Schnell wurde deutlich, dass eine enge Vernetzung beider Institutionen wertvolle Synergien schaffen kann, um betroffene Familien gezielt zu entlasten“, so Dr. Nicola Kuhnke, Leiterin des SPZ. Während die Gesundheitsämter die jährlichen Einschulungsuntersuchungen durchführen, werden im SPZ Kinder im Vorschulalter bei Entwicklungsauffälligkeiten umfassend diagnostiziert und betreut.

„Die enge Kooperation mit dem SPZ verhindert Mehrfachdiagnostik und ermöglicht den gezielten Einsatz von Ressourcen für weitere Familien. Wir sind froh über die Zusammenarbeit und die Möglichkeit des fachlichen Austauschs“, unterstreicht Laura Bitterwolf, Leiterin des Sachgebiets Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Gesundheitsamt des Ortenaukreises. „Die Einschulungsuntersuchung dient als Screening und kann erste Hinweise auf Förderbedarfe in einzelnen Teilleistungsbereichen geben. Im SPZ ist eine weiterführende, differenzierte Diagnostik möglich.“

Im Rahmen eines weiteren Treffens nahmen im Januar auch Vertreter aus dem Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt an den Gesprächen teil. Die interdisziplinären Teams aus Fachärztinnen und Fachärzten, einer Sozialpädagogin, einer Heilpädagogin sowie einer klinischen Lerntherapeutin konnten sich dabei intensiv über die jeweils angewendeten diagnostischen Instrumente und Vorgehensweisen austauschen und diese fachlich diskutieren.

„Dabei haben sich zahlreiche inhaltliche Parallelen, aber auch Unterschiede zwischen der Entwicklungsdiagnostik im Vorschulalter im SPZ und den Einschulungsuntersuchungen der Gesundheitsämter gezeigt“, so Julia Ringeler, Ergotherapeutin und klinische Lerntherapeutin am SPZ. Die bereits begonnene Kooperation zwischen dem SPZ und den Gesundheitsämtern werde nun weiter vertieft. Ziel sei es, die jeweiligen Vorgehensweisen verstärkt aufeinander abzustimmen, um einen schnellen und unkomplizierten fachlichen Austausch im Alltag zu ermöglichen. So sollen beispielsweise betroffene Kinder und ihre Familien durch transparente, gemeinsame Besprechungen von Testergebnissen sowie abgestimmten Empfehlungen für das weitere Vorgehen entlastet werden. „Den Gesundheitsämtern sind wir für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr dankbar. Gemeinsam können wir so den betroffenen Kindern und ihren Familien noch besser helfen“, so Larissa Jansen, Heilpädagogin am SPZ.

Gemeinsam weisen die Mitarbeiterinnen des SPZ darauf hin, dass Voraussetzung für die Zusammenarbeit von SPZ und Gesundheitsämtern in jedem konkreten Fall stets die Einwilligung der Eltern sowie eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung für beide Seiten sei.

(Presseinfo: Ortenau Klinikum, 17.02.2026)

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