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Gesamte Regio - Eichstetten

15. Oct 2011 - 21:00 Uhr

Bezirksparteitag FDP Südbaden - Beschlüsse zu den Themen Stuttgart 21 und Baden 21 sowie zum ESM

Samstag > Beim heutigen Bezirksparteitag der FDP – Südbaden in Eichstetten hat die Partei in zwei Beschlüssen Stellung zu den Themen Stuttgart 21 und Baden 21 sowie zum Mitgliederentscheid zum ESM genommen.

Beschluss Bezirksparteitag am 15.10. 2011 in Eichstetten
Betr.: Für einen ausgewogenen, menschen- und umweltverträglichen

Für die Lebensqualität der Bürger und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist der ausgewogene, menschen- und umweltverträgliche Um- und Ausbau des Schienennetzes unumgänglich.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und FDP wurde die schrittweise Abschaffung des Schienenbonus festgelegt. Die FDP Südbaden fordert, dass dieser Beschluss noch in diesem Jahr Gesetz wird und der Schienenbonus umgehend abgeschafft wird. Dies beinhaltet auch bereits laufende Planfeststellungsverfahren.
Die rot – grüne Landesregierung wird aufgefordert, endlich Farbe zu bekennen und zu erklären, dass Sie die hälftige Finanzierungszusage für die Mehrkosen der Vorgängerregierung einhält.
Die FDP – Südbaden lehnt einen konstruierten Zusammenhang zwischen der Finanzierung von „ Stuttgart 21“ und „Baden 21“ ab. Es ist klar, dass bei einem Scheitern von „Stuttgart 21“ kein einziger Cent mehr in die Finanzierung von „Baden 21“ fließt. Baden – Württemberg braucht „Baden 21“ wie „Stuttgart 21“ und den Ausbau der Gäubahn.
Die FDP – Südbaden fordert alle Beteiligten auf, die für unsere Region und unser Land so zukunftsträchtigen Projekte aus dem ideologischen Sperrfeuer zu nehmen und endlich zu Lösungen im Sinne der Bedürfnisse der Bürger zu kommen.
__________

Betr.: Mitgliederentscheid zur Schuldenkrise

Der Bezirksverband der FDP Südbaden begrüßt, dass in der FDP ein Mitgliederentscheid zu den geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der Schuldenkrise in Europa stattfindet. Die Initiative von Frank Schäffler und Burkhardt Hirsch macht eine intensive Diskussion und Auseinandersetzung um die beste Lösung erst möglich. Deswegen ist es ebenso zu begrüßen, dass der Bundesvorstand einen Gegenentwurf zur Schäffler/Hirsch-Initiative stellt.
Der Bezirksverband Südbaden fordert den Bundesvorstand auf in ihrem Gegenentwurf folgende Punkte aufzunehmen, welche in letzter Zeit insbesondere durch Florian Toncar in die Debatte eingebracht wurden. Dies sind insbesondere:
- Die griechische Staats-, Finanz- und Wirtschaftskrise wird noch unter den Bedingungen des beschlossenen EFSF und StabMechG behandelt und abgewickelt. Der noch zu schaffende ESM wird hiermit nicht belastet.
- Eurobonds werden nicht begeben. So wird eine europäische Vergemeinschaftung der Staatsschulden vermieden.
- Hilfsmaßnahmen dürfen vom ESM nur einstimmig gewährt werden. Stimmrechte der Teilnehmer dafür sind. Die Stimmrechte richten sich nach quotalen Beteiligung eines jeden EU-Landes am Kapital des ESM und der daraus resultierenden Garantiesumme.
- Es werden verbindliche Regeln für die Umschuldung von Staaten gesetzt, welchen die Zahlungsunfähigkeit droht. Dabei richtet sich die Beteiligung der Gläubiger am Wertverlust nach den am Markt getesteten Kreditsicherungs-Bedingungen für notleidende Darlehen.
- Staaten welche Mittel aus dem ESM beantragen, müssen Eingriffe in ihre nationalen Haushalte seitens der EU dulden. Selbstverständlich behalten vertragstreue Staaten die volle Souveränität über ihre Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftspolitik.
- Es wird darauf hingewirkt, das zur Vorbeugung gegen finanzielle Schwierigkeiten von Staaten die nationalen Parlamente „Schuldenbremsen“ in ihre Verfassung einbauen.
- Die Gewährung von Bareinlagen und Garantien zur Institution ESM ist der absoluten Höhe nach durch das nationale Parlament festzulegen. Und jede einzelne Hilfsmaßnahme muss von ihm genehmigt werden. Einer solchen Genehmigung bedarf auch jede Maßnahme, welche die Wirkungskraft des ESM durch sogenannte Hebel verstärkt. Der ESM ist keine Bank. Entsprechende Rechte dürften ebenfalls nur mit Genehmigung der nationalen Parlamente gewährt werden.
- Die Rekapitalisierung von Banken, welche vom Zusammenbruch bedroht sind, ist zunächst als eine Verpflichtung der Heimatländer dieser Banken zu behandeln. Wegen der möglicherweise das Land überfordernder Höhe solcher Verpflichtungen und wegen der Auswirkungen derartiger Zusammenbrüche auf die meisten der übrigen Staaten der EU dürfen derartige Maßnahmen der Länder auch vom ESM unterstützt werden. An den so erworbenen Eigentumsrechten an den Banken müssen die unterstützenden Länder quotal beteiligt werden.

(Presseinfo: Tilla Deter M.A., Geschäftsführung FDP Südbaden vom 15.10.2011)


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