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Gesamte Regio - Stuttgart

16. Mai 2014 - 19:11 Uhr

Verbraucherschutzministerkonferenz in Rostock: Baden-württembergische Initiativen für strengere Regeln bei Scoring und Transparenz bei Internetverbindungen erfolgreich

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Bundesregierung muss informationelle Selbstbestimmung bei Scoring stärken und Sonder-kündigungsrecht bei Internetverbindungen verankern“

„Ich freue mich darüber, dass die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder heute auf ihrer Konferenz in Rostock die Initiative von Baden-Württemberg und anderen Ländern für strengere Regeln und mehr Transparenz bei Scoring aufgegriffen und einstimmig unterstützt haben. Der Bund ist nun aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, wie Auskunfteien zu den Score-Werten über sie kommen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (16. Mai) zum Abschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz in Rostock-Warnemünde.

„Score-Werte dienen zur voraussichtlichen Bonitätsbewertung und sind für die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am Wirtschaftsleben von enormer Bedeutung. Es kann daher nicht angehen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch länger im Dunkeln tappen, was ihre voraussichtliche Bonitätsbewertung durch Auskunfteien angeht“, so Bonde weiter. Der Bund sei außerdem aufgefordert, neuen Formen von Scoring wie E-Scoring und Social Scoring sehr enge Grenzen zu setzen. „Verbraucherinnen und Verbrauchern ist meist nicht bewusst, dass bei Online-Bestellungen im Hintergrund automatisierte Bonitätsprüfungen laufen. Hier fehlt es an Transparenz“, sagte Bonde. In anderen Ländern sei das sogenannte Social Scoring, bei dem Daten aus sozialen Netzwerken sowie andere Informationen aus dem Netz zur Bonitätsprüfung herangezogen würden, auf dem Vormarsch. „Aufgrund Intransparenz und des hohen Diskriminierungspotenzial von Social Scoring sind strenge gesetzliche Schranken und eine effektive Durchsetzung der Datenschutzvorschriften notwendig. Der Bund ist nun aufgefordert, diese im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher auszugestalten“, sagte Bonde.

Internetverbindungen: Produktinformationsblatt schafft Transparenz – Sonderkündigungsrecht stärkt Verbraucherrechte

Auch ein weiterer Antrag Baden-Württembergs sei von einer deutlichen Mehrheit der Verbraucherschutzministerinnen und -ministern der Länder unterstützt worden, berichtete der Minister. Die Anbieter überböten sich regelrecht mit Angeboten für schnelle Internetverbindungen. Die versprochenen Geschwindigkeiten würden – wie aktuelle Qualitätsstudien zeigten – häufig nicht eingehalten. „Verbraucherinnen und Verbraucher ist es meist unmöglich herauszufinden, wie schnell sie im Netz surfen können. Ein verbindliches Produktinformationsblatt, das neben den wesentlichen Vertragsinformationen über die realistischen Datenübertragungsraten informiert, soll daher für mehr Transparenz und Klarheit sorgen“, so Minister Bonde. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätsdefizite überhaupt verlässlich aufdecken könnten, hätten sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder heute der Forderung Baden-Württembergs angeschlossen, dass es ein unabhängiges und objektives Instrument zur Geschwindigkeitsmessung geben müsse, das unter finanzieller Beteiligung der Anbieter zur Verfügung gestellt werden solle. „Stellen die Verbraucherinnen und Verbraucher fest, dass die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit regelmäßig nicht erreicht wird, soll ihnen künftig ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Das Sonderkündigungsrecht wird die Verbraucherrechte merklich stärken und den Druck auf die Anbieter erhöhen, die ausgelobten Datenübertragungsraten der Realität anzupassen“, sagte Bonde abschließend.

Hintergrund:
Die Verbraucherschutzministerinnen und –minister von Bund und Länder trafen sich vom 14. bis 16. Mai 2014 in Rostock-Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) zur 10. Verbraucherschutzministerkonferenz. Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Die Verbraucherschutzministerkonferenz fand anlassbezogen zur BSE-Krise erstmals im Jahr 2001 statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen.
Weitere Informationen sind unter www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/Wir-ueber-uns.html abrufbar.

(Presseinfo: Christa Krause, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Pressestelle, 16.05.2014)


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