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Überregional - Berlin

14. Jun 2018 - 09:38 Uhr

Verkehrsausschuss debattierte, welche Zugprognosezahlen gelten - SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Johannes Fechner: "Der zugesagte Lärmschutz für die Rheintalbahn muss Bestand haben"

SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Johannes Fechner
SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Johannes Fechner

In der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestages wurde debattiert, welche Zugprognosezahlen für den Lärmschutz an der Rheintalbahn gelten. Je höher die Zugzahlen, desto höher der Lärmschutz. Die Bundesregierung hat durch Staatssekretär Ferlemann (CDU) klargestellt, dass sich der Umfang des Lärmschutzes für die Rheintalbahn für begonnene Planfeststellungabschnitte an den hohen Zugprognosezahlen für 2025 orientiert. Für Streckenabschnitte, bei denen noch kein Planfeststellungsverfahren begonnen hat, wie Offenburg-Riegel, würden die niedrigeren Zugzahlen der Prognose 2030 zugrunde gelegt. Damit gibt es dort deutlich weniger Lärmschutz. Es solle laut Ferlemann nur im Einzelfall bei besonderer Belastung höheren Lärmschutz auf Basis der Zugzahlen 2025 geben, wenn der Bundestag dies beschließe und finanziere. Dies entspricht damit nicht dem Grundsatzbeschluss zur Rheintalbahn aus dem Jahr 2016. Deshalb muss der Verkehrsausschuss jetzt zeitnah beschließen, dass sich der Lärmschutz auf der gesamten Strecke Offenburg – Basel an den hohen, für 2025 prognostizierten, Zugzahlen orientiert. Es darf beim Lärmschutz keine Bürgerinnen und Bürger erster und zweiter Klasse geben.


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