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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

25. Jun 2018 - 18:32 Uhr

Kontrolle nächtlicher Tempo 30 Regelungen sowie von Tempo 30 tagsüber im Umfeld sozialer Einrichtungen

die grüne Gemeinderatsfraktion hatte Anfang Mai d.J. bei der
Stadtverwaltung nachgefragt, auf welche Weise künftig die neuen, nahezu
stadtweit geltenden nächtlichen Tempo-30-Regelungen sowie das tagsüber
geltende Tempo-30-Limit im Umfeld sozialer Einrichtungen kontrolliert
werden sollen. Heute kam nun die Antwort der Verwaltung, die Sie -
genauso wie die zugrunde liegende Anfrage - der Anlage entnehmen können.

Mit Hinweis auf das seit einigen Jahren bestehende nächtliche
Tempo-30-Limit auf der B 31 wird die Notwendigkeit einer Kontrolle
bejaht. Hingewiesen wird auch auf die von neun Mitarbeitenden des GVD
durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet, u.a.
auf stationäre Kontrollen an 14 Stellen. 2017 seien dabei 200.000
Verstöße festgestellt worden.

Der GVD wird nach Auskunft der Verwaltung in den nächsten Monaten die
betroffenen Temo-30-Straßenzüge auf bestimmte Aspekte untersuchen: u.a.
derzeitiges Geschwindigkeitsniveau, Anteil ortsfremden Verkehrs,
mögliche Standorte für stationäre und mobile Messungen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann die Grundlage für
Vorschläge der Verwaltung darstellen, ob und in welchem Ausmaß ggfs.
nötige Finanz- und Personalressourcen für zusätzliche
Geschwindigkeitskontrollen im kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 zur
Genehmigung durch den Gemeinderat beantragt werden.
Zu einer abschließenden Beurteilung der in der Anfrage dargestellten
neuen semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sieht sich die
Fachverwaltung derzeit noch nicht in der Lage, weshalb auch der erbetene
Bericht im Verkehrsausschuss als verfrüht angesehen wird. Hier gilt es
demnach weitere Erfahrungen und Abklärungen, auch wirtschaftlicher Art,
abzuwarten

(Presseinfo: Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)


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