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10. Oct 2019 - 12:40 Uhr

"Wichtiger Impulsgeber, aber so nicht zielführend" - Grünen-Abgeordnete Gerhard Zickenheiner und Josha Frey äußern sich zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Josha Frey
Josha Frey

Bezüglich des breit diskutierten und gerade angelaufenen Volksbegehren der Initiative proBiene zum Artenschutz sind sich die die grünen Abgeordneten Gerhard Zickenheiner und Josha Frey einig, dass eine öffentliche Debatte über Artenschutz wichtig ist, aber der vorgeschlagene und nicht mehr veränderbare Gesetzestext der Initiative nicht zielführend ist. Für Gerhard Zickenheiner ist daher klar: „Ich werde dieses Volksbegehren deshalb nicht unterschreiben.“

Baden-Württemberg ist massiv vom globalen Artensterben betroffen: Zwei von fünf heimischen Arten sind akut gefährdet. Diese Tatsache bestärkt die grünen Abgeordneten Gerhard Zickenheiner und Josha Frey darin, dass sie sich seit vielen Jahren den Artenschutz auf die Fahnen geschrieben haben. „Wir freuen uns deswegen grundsätzlich über das Engagement hinter dem Volksbegehren Rettet die Bienen: Es verfolgt die gleichen Ziele und nutzt dafür Instrumente der direkten Demokratie“, so der Lörracher Abgeordnete Josha Frey. „Gleichzeitig ist uns bewusst, dass immer mehr Bauernhöfe aufgeben: Wachsender Preisdruck, klimabedingte Ernteschäden, eine ungeklärte Unternehmensnachfolge und Imageprobleme sind einige der Gründe dafür“, unterstreicht Gerhard Zickenheiner und ergänzt: „Wir sind deswegen fest davon überzeugt, dass wir die LandwirtInnen – nicht nur als ProduzentInnen wertvoller regionaler Lebensmittel – sondern vor allem auch als unverzichtbare PartnerInnen im Naturschutz und in der Landschaftspflege brauchen.“

Vor diesem Hintergrund sehen sie nach einer inhaltlichen Prüfung des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens bei einigen Punkten Verbesserungsbedarf. So zum Beispiel beim geplanten Pestizidverbot in Schutzgebieten: Unter Pestizide fallen bei dieser Regelung, da rechtlich nicht genauer definiert, neben chemisch-synthetischen Wirkstoffen, auch Mittel, die in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden. Konventioneller und ökologischer Landbau – insbesondere der Anbau von Sonderkulturen, zum Beispiel Wein, Obst und Gemüse – wären von diesem Verbot somit gleichermaßen betroffen. „Ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen würde die Landwirtschaft und den Anbau von Sonderkulturen deutlich erschweren oder gar unmöglich machen“, weiß Gerhard Zickenheiner.

Weiteren Klärungsbedarf bestehe beim von den Initiatoren des Volksbegehrens aufgegriffenen Schutz von Streuobstwiesen. Laut dem jetzigen Text sollen Streuobstbäume unter Schutz gestellt und das Fällen unter Strafe gestellt werden. „Streuobstbäume sind für Landwirte betriebswirtschaftlich trotz Förderung des Erhalts meist eine Belastung. In Bayern führte die gesetzliche Erhaltspflicht deshalb dazu, dass kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes massiv Streuobstbäume abgeholzt wurden. Es wird zudem kaum jemand noch neue Streuobstbäume pflanzen, wenn diese dauerhafte Verpflichtungen mit sich bringen. Wir sollten nicht das Kind mit dem Bade ausschütten,“ so Gerhard Zickenheiner

„Aufgrund der bestehenden Mängel und rechtlichen Unklarheiten im Gesetzentwurf von Rettet die Bienen wird aus der Sicht von Josha Frey ein Alternativvorschlag der Landesregierung nötig sein, falls die Initianten genügend Unterschriften für das Volksbegehren erhalten sollten. Ich werde, um das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt zu erreichen, unter Beteiligung aller Betroffenen daran mitarbeiten“, so der Landtagsabgeordnete Josha Frey. Ziel sollte ein gemeinsam mit den BürgerInnen und Akteuren erarbeitetes Artenschutzpaket sein, welches die wichtigen Anliegen des Volksbegehrens aufgreift, die vorhandenen Schwachstellen korrigiert, unberücksichtigte Aspekte des Artenschutzes zusätzlich aufnimmt und so den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen noch besser gerecht wird.

Zum Hintergrund:
Mit der Einreichung des Gesetzentwurfs durch die Initiative proBiene musste dieser erst auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Nach Einreichung des Gesetzestextes darf dieser nicht mehr verändert werden. Nachdem das Innenministerium das Volksbegehren Artenschutz Mitte August formal zugelassen hat, da es vorschriftsmäßig gestellt und nicht dem Grundgesetz und der Landesverfassung widerspricht, können nun ab dem 24. September in einem Zeitraum von sechs Monaten Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen. Wenn innerhalb dieser sechs Monate – also bis Frühjahr 2020 – mehr als 10 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg das Volksbegehren unterstützen, muss der Landtag sich damit befassen. Lehnt der Landtag den Gesetzentwurf ab oder stimmt er in veränderter Form zu (Art. 60 Landesverfassung), kommt es im Sommer/Herbst 2020 zur Volksabstimmung über den Entwurf, ggf. auch über einen Gegenentwurf des Landtags. Hierbei gilt dann eine einfache Mehrheit, sofern ein Zustimmungsquorum von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird.

(Presseinfo: Büro Josha Frey, 10.10.2019)


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