„Ob im Briefkasten, dem E-Mail-Postfach oder über Social-Media-Kanäle wie Instagram: Spendenaufrufe gehören zur Weihnachtszeit wie Lebkuchen und Tannenbäume. Dabei ist jedoch nicht jede Spendenorganisation so seriös, wie sie vorgibt zu sein. Bei allem Zeitdruck, der einen zur Weihnachtszeit manchmal überkommt, sollte man Spendenaufrufe deshalb genau prüfen. Damit die Hilfe tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird, sollten sich Verbraucher vorher darüber informieren, wer hinter einem Spendenaufruf steckt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, heute (12. Dezember) in Stuttgart. Der erste Blick auf den Spendenaufruf sowie auf die Adresse und das Impressum auf der Internetseite der Organisation könne hier wichtige Hinweise liefern. „Es ist Vorsicht geboten, wenn die Adresse oder das Impressum ganz fehlen“, betonte der Minister.
„Lohnen kann sich beispielsweise ein Blick auf die Liste des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Von der Stiftung wird ein Spenden-Siegel an Organisationen vergeben, die von der Stiftung hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit geprüft wurden. So muss eine geprüfte Spendenorganisation etwa Aussagen über die Qualität ihrer eigenen Organisation durch klare, nachvollziehbare Informationen belegen und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen“, so der Minister. Fehle ein solches Siegel, sei dies jedoch nicht automatisch ein Beleg für eine unseriöse Organisation. „Im Zweifel wird der kleine Verein um die Ecke das Siegel nicht vorweisen können, da wohltätige Organisationen erst ab einem jährlichen Spendenaufkommen von mindestens 25.000 Euro das Spendensiegel beantragen können. Wer die Arbeit kleinerer Vereine unterstützen will, kann sich direkt mit diesen in Verbindung setzen und sich über den Einsatz der Spendengelder informieren“, sagte Peter Hauk.
Ausgestaltung des Spendenaufrufs als Anhaltspunkt
Ein Anhaltspunkt für die Seriosität eines Spendenaufrufs kann außerdem dessen Ausgestaltung sein. „Hier zählen vor allem Daten und Fakten. So sollten im Spendenaufruf selbst zum Beispiel Zahlen zum Hilfsprojekt genannt werden und eine verantwortliche Organisation erkennbar sein. Bei Interesse sollten Verbraucher bei der Organisation nach dem Jahresbericht fragen. Aus diesem sollte sich herauslesen lassen, wohin bisherige Spenden gegangen sind und was mit diesen bewirkt wurde“, so der Verbraucherschutzminister. „Direkt an der Haustüre oder auf der Straße sollte sich niemand überrumpeln lassen, auch nicht von Menschen mit Sammelbüchsen für Bargeld. Mein Rat in diesem Fall lautet, sich die genaue Bezeichnung und Anschrift der Organisation geben zu lassen und sich zum Beispiel im Internet zu informieren. Wenn Verbraucher nach der Recherche über die Organisation etwas spenden möchten, können sie dies sicher auch noch per Überweisung auf das Spendenkonto tun. Dasselbe gilt auch für Spendenaufrufe am Telefon“, so Minister Hauk.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Spenden-Siegel finden Sie beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen unter https://www.dzi.de/spenderberatung/das-spenden-siegel/.
Informationen rund um den Verbraucherschutz sind unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de und dem Facebook-Kanal unter www.facebook.com/VerbraucherBW abrufbar.
(Info: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg, 12.12.2019)
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Überregional - Stuttgart
12. Dec 2019 - 10:12 UhrSpendenaufrufe zur Weihnachtszeit - Seriosität prüfen - Minister Peter Hauk: „Damit die Hilfe tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird, sollten sich Verbraucher vorher informieren, wer hinter einem Spendenaufruf steckt“
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