Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung Wortbruch bei den Rechten behinderter Menschen in Bezug auf Wahlrechtsausschlüsse vor. „Bereits im Frühjahr 2019 habe ich die Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen, dass Wahlrechtsauschlüsse für bestimmte Menschen mit Behinderungen verfassungswidrig und diskriminierend sind. Kurz vor der Kommunal- und Europawahl kam dann ein Landesgesetz, welches aber nur den Zeitraum bis zum 24.10.2021 regelt“, so die Abgeordnete. Auf Nachfrage Wölfles wurde zugesichert, dass das Land das Gesetz anpassen wird, wenn vergleichbare Regelungen im Bundesrecht fixiert sind. Der Bund hatte jedoch bereits vor einem Jahr verbindliche Regelungen getroffen, weshalb mehrere Bundesländer auch im vergangenen Jahr nachgezogen hätten.
„Die Landesregierung hat auch nach einem Jahr noch immer keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, trotz der Zusage im Parlament vor einem Jahr - das ist beschämend und behindertenpolitisch ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen“, so Wölfle. Aus diesem Grund hat Sabine Wölfle nun mit ihrer Fraktion und der FDP einen Gesetzesentwurf vorgelegt. „Die jetzige provisorische Regelung ist keine Rechtsgrundlage auf der sich die betroffenen Menschen, die unter Betreuung stehen, in Zukunft verlassen können. Unser Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und ich fordere die Landesregierung auf, unserem Vorschlag endlich zuzustimmen“, resümiert Wölfle.
(Presseinfo: Büro Sabine Wölfle, 10.06.2020)
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10. Jun 2020 - 12:53 Uhr"Wortbruch" bei Rechten behinderter Menschen in Bezug auf Wahlrechtsausschlüsse - SPD-Landtagsabgeordnete Wölfle kritisiert Landesregierung wegen Untätigkeit bei Umsetzung des inklusiven Wahlrechts

Sabine Wölfle
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