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Breisgau-Hochschwarzwald - Bad Krozingen

26. Jun 2020 - 11:43 Uhr

CDU-Landtagsabgeordneter Rapp fordert klare Vorgaben für Notfallversorgung im Raum Bad Krozingen - Beckerklinik hatte angekündigt nur noch eingeschränkten Notfalldienst zu gewährleisten

CDU-Landtagsabgeordneter Rapp fordert klare Vorgaben für Notfallversorgung im Raum Bad Krozingen - Beckerklinik hatte angekündigt nur noch eingeschränkten Notfalldienst zu gewährleisten.
CDU-Landtagsabgeordneter Rapp fordert klare Vorgaben für Notfallversorgung im Raum Bad Krozingen - Beckerklinik hatte angekündigt nur noch eingeschränkten Notfalldienst zu gewährleisten.

Die Ankündigung der Leitung der Beckerklinik, nur noch einen eingeschränkten Notfalldienst zu gewährleisten, wird bei vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Region mit Verwunderung und Unverständnis aufgenommen. Zumal die Beckerklinik in der Raumschaft seit Jahrzehnten als medizinische Institution in der Notfallversorgung verankert ist. Grund für die Entscheidung der Klinikleitung ist eine Regelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallversorgungsstrukturen in Krankenhäusern entwickelt hat und die bereits im April 2018 beschlossen wurde. Hierbei ging es in erster Linie nicht um die Zentralisierung medizinischer Leistungen sondern um die Erhöhung der Qualität medizinischer Angebote. Die Beckerklinik fällt bei dieser Bewertung aus dem Raster, da wichtige Voraussetzungen, wie u.a. eine internistische Intensivbetreuung im Hause nicht erbracht werden können und daher die Mindestanforderungen an eine stationäre Notfallversorgung nicht gegeben sind. Da u.a. eine internistische Intensivbetreuung nicht vorgehalten wird, kommt es bei den Abrechnungsverfahren zu Abschlägen.

Die bisher in diesem Bereich praktizierte Zusammenarbeit mit der UHZ GmbH, wurde mit der bevorstehenden Umorganisation durch den Aufsichtsrat des Universitätsklinikum verworfen. Die Einrichtung eines Integrierten Notfallzentrums (INZ), also die Zusammenarbeit/Unterstützung räumlich nahe gelegener Einrichtungen, wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg für den Bereich Bad Krozingen nicht weiter verfolgt, da ein INZ nicht zugelassen wird, wenn das nächste Notfallkrankenhaus innerhalb von 30-Minuten erreicht werden kann.

Der CDU-Landtagsabgeordnete, Patrick Rapp informierte sich bei einem Besuch in der Beckerklinik über die tatsächliche Situation vor Ort. Thematisiert wurde in dem Gespräch auch ein Schreiben der Geschäftsleitung vom 20. April 2020 an den Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha, in dem u.a. der Wunsch der Geschäftsleitung nach einem Gespräch zur künftigen Ausrichtung der Notfallstrukturen in Bad Krozingen geäußert wurde. Das Schreiben wurde nach Sachstand bis heute nicht beantwortet. „Ich verstehe sehr wohl die Sorgen der Menschen in der Region, habe aber auch Verständnis für die Entscheidung der Klinikleitung in der jetzigen Situation. In einem Gespräch mit Sozialminister Lucha, hat mir der Minister versichert, dass sich das Ministerium der Problematik annehmen wird und die zuständige Staatssekretärin Bärbel Mielich seitens des Ministers persönlich mit der Erarbeitung von Lösungsansätzen betraut wird. Ich hoffe, dass die Staatssekretärin sich baldmöglichst mit der Situation befasst und eine gute, für alle einvernehmliche Lösung findet“, so der Abgeordnete heute in Stuttgart.

(Presseinfo: Büro Patrick Rapp, 26.06.2020)


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