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Kreis Emmendingen - Emmendingen

23. Jul 2020 - 13:33 Uhr

Stärkung der Biodiversität: Gesetzespaket nahm letzte Hürde - Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch: „Besonderer Tag für Naturschutz und Landwirtschaft im Land“

In seiner Sitzung gestern hat der baden-württembergische Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die rechtlich verbindliche Stärkung der Biodiversität im Land. Für Alexander Schoch, Mitglied im Umweltausschuss und Landwirtschaftsausschuss ist dies ein besonderer Tag: „Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin überzeugt, dass es nicht nur landesweit große Beachtung finden, sondern auch auf Bundesebene richtungsweisend sein wird.“

Schoch sei froh und auch stolz auf den erzielten gesamtgesellschaftlichen Konsens und die Bereitschaft aller Beteiligten, die Herausforderungen des Artensterbens im Dialog miteinander anzugehen, sagte der Abgeordnete. „Doch es muss jedem klar sein, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht ändert“, betonte Schoch. „Erst die tagtägliche praktische Umsetzung und Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirkt eine Stärkung der Biodiversität in unserem Land.“ Auch wenn heute ein ganz wichtiges Etappenziel erreicht wurde, sei es für eine erfolgreiche Trendwende beim Artensterben immer noch erst der Anfang.

Als nächstes muss es gelingen, alle Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen und vor allem das regionale Lebensmittelhandwerk und die ländliche Gastronomie als Partner zu gewinnen. Denn hier entsteht aus heimischem Bio regionale Wertschöpfung.“ Als Biomusterregion sind wir hier besonders gefordert, so Alexander Schoch.

Hier die wichtigsten Gesetzesänderungen für mehr Artenvielfalt und eine Zukunft der heimischen Landwirtschaft:

Bio-Anbau:
Die Anbaufläche wächst bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bio-Anbau wird in den Bildungsplänen, Landesanstalten und Forschungseinrichtungen stärker verankert. Landesflächen sollen bei Neuverpachtungen vorrangig ökologisch bewirtschaftet werden.

Pestizidreduktion:
Der Anteil chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel sinkt um 40 bis 50 Prozent bis 2030. Dazu beitragen sollen Landwirtschaft, Forst, Haus- und Kleingärten, öffentliche Grünflächen und der Verkehrsbereich. Das Landwirtschaftsministerium ermittelt jährlich die Pestizidmenge und berichtet. Es gelten zudem die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes mit Fruchtfolge u.a.

Biotopverbund:
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030. Dazu erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund und Generalwildwegeplan Pläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an.

Refugialflächen:
Mittelfristig steigt der Anteil an Rückzugsflächen für die Artenvielfalt landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche, abhängig von der landwirtschaftlichen Landnutzungsart. Jeder landwirtschaftliche Betrieb soll mindestens fünf Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzen.

Streuobstschutz:
Streuobstbäume sind stärker geschützt und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Liegt ein überwiegend öffentliches Interesse vor oder ist der Streuobstbestand wichtig für den Naturhaushalt oder die Artenvielfalt, soll es keine Nutzungsänderung geben dürfen.

Insektenschutz:
Schottergärten auf Privatgrundstücken sind künftig verboten. Von mehr Blüten und Grünflächen profitieren Insekten, aber auch Vögel und Gartenbewohner, etwa der Igel. Gartenanlagen sollen insektenfreundlich gestaltetet werden. Unnötige Beleuchtung soll entfallen, damit die für Insekten schädliche Lichtverschmutzung sinkt.

Transparenz:
Die LUBW führt eine neue Online-Plattform ein, auf der die Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Hintergrund:
Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat zusammen mit den Landnutzungsverbaenden und Umweltverbänden ein Eckpunktepapier als Grundlage für dieses Gesetz entwickelt und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt, sowie wesentliche Punkte des Volksantrages „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“, den der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) und der Landesbauernverband (LBV) gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) beim Landtag eingereicht hat, mit eingearbeitet.

Der Volksantrag enthält konkrete Vorschläge und Forderungen, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen. Die wichtigsten Zieles des Volksantrages sind Schutz der bäuerlichen Familien, mehr Vertragsnaturschutz, Schutz von Streuobstwiesen, umweltschonender Pflanzenschutz, Ende des Flächenfraßes und die Stärkung der Regionalität.

(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 23.07.2020)


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