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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

5. Aug 2020 - 12:18 Uhr

Grünen-Landtagsabgeordneter Frey: „Großflächiges Fördergebiet Wolfsprävention ist sinnvoll“ - Förderung auch im Landkreis Lörrach möglich

Grünen-Landtagsabgeordneter Frey: „Großflächiges Fördergebiet Wolfsprävention ist sinnvoll“ - Förderung auch im Landkreis Lörrach möglich.

Foto: Büro Josha Frey
Grünen-Landtagsabgeordneter Frey: „Großflächiges Fördergebiet Wolfsprävention ist sinnvoll“ - Förderung auch im Landkreis Lörrach möglich.

Foto: Büro Josha Frey

Der Lörracher Abgeordnete Josha Frey hat sich Mitte Juli beim Landesumweltministerium dafür stark gemacht, dass das Fördergebiet für Wolfsprävention möglichst großflächig definiert wird, da Wölfe in 24 Stunden bis zu 70 Kilometer wandern können und damit die bisherige Abgrenzung von nur 30 Kilometern zu kurz greife. Nachdem sich nun auch im Südschwarzwald ein Wolf angesiedelt hat, ist es insbesondere im Interesse der NutztierhalterInnen im Landkreis Lörrach und im ganzen Schwarzwald, dass sie möglichst frühzeitig Schutzmaßnahmen in die Hand nehmen können.

Deswegen freut es Josha Frey umso mehr, dass beim kürzlich offiziell ausgewiesenen Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald das Umweltministeriums dieses Anliegen aufgegriffen hat. „Mit einer großflächigen Ausweisung, bei der auch der Landkreis Lörrach mitberücksichtigt wurde, hat das Umweltministerium dem Wunsch entsprochen.“ Es sei nun auch in vielen Kommunen im Landkreis Lörrach möglich, Anträge zum Beispiel auf Herdenschutz durch Herdenschutzhunde zu stellen. Josha Frey hierzu: „Da hat Baden-Württemberg mit der Förderung von jährlich 1 920 Euro ein bundesweit vorbildliches Programm. Es unterstützt die Weidetierhalter und soll nach dem Vorbild der Schweiz und anderer Gebirgsregionen effektiv zum Wolfsschutz beitragen.“

Weitegehende Informationen:
Wie schon bei der Ausweisung des Fördergebiets im Nordschwarzwald gilt auch in den neu hinzugekommenen Bereichen des Fördergebietes Wolfsprävention Schwarzwald zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die betroffenen Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und landwirtschaftlich gehaltenem Gehegewild haben also bis Ende Juli 2021 Zeit, ihre Weiden ausreichend vor einem Wolfsübergriff zu sichern. Bis zum Ablauf dieser Frist werden im neuen Bereich des Präventionsgebiets von einem Wolf verursachte Schäden oder Risse an Nutztieren also auch dann entschädigt, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz nicht vorhanden war. Dabei übernimmt das Land beispielsweise bis zu 100 Prozent der Kosten zur Anschaffung von entsprechendem Material. Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden zum Teil erstattet.

(Presseinfo: Büro Josha Frey, 05.08.2020)


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