„Wir freuen uns, mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Kommunen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenanreiz zur Schaffung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden in ihrem Gemeindegebiet bieten zu können und somit die Biodiversität in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (26. Oktober) in Stuttgart.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg. Daneben soll mit dem Förderprogramm die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt und ein Beitrag zur Umweltbildung, Naturerfahrung, Erholung sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft geleistet werden. „Die Kommunen engagieren sich auf vielfältige Weise für die Biodiversität und die Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins in der Bevölkerung. Mit dem neuen Förderprogramm soll diese Arbeit unterstützt werden“, erklärte der Minister.
Zum Förderverfahren sind ausschließlich Kommunen zugelassen. Die Antragsfrist für das Einreichen von Förderanträgen für Blühflächen und Biodiversitätspfade auf kommunalen Flächen für das Antragsjahr 2020 endet am 30. November 2020. Für das Antragsjahr 2021 endet die Antragsfrist für Blühflächen am 30. Juni 2021 und für Biodiversitätspfade am 28. Februar 2021.
Unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit sind feste Fördersätze pro angelegter Blühfläche und 55.000 € pro Biodiversitätspfad vorgesehen, wobei je Stadt- und Landkreis in der Regel nur ein Biodiversitätspfad gefördert werden kann. Die interkommunale Zusammenarbeit wird bei Biodiversitätspfaden ausdrücklich begrüßt.
„Die Kommunen sind herzlich aufgefordert, Anträge zur Förderung im neu aufgelegten Förderprogramm zu stellen. Nur gemeinsam können wir dem Artenschwund in Baden-Württemberg entgegentreten. Die Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag durch eine ökologisch ausgerichtete und nachhaltige Bewirtschaftung und angepasste Bewirtschaftungsmethoden. Der Beitrag der Kommunen ist ein weiterer Baustein vor Ort zur Stärkung der Biodiversität im Land“, betonte Minister Hauk.
Blühflächen:
Blühflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) aufweisen. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blühflächen mit Mindestflächengrößen von je 0,1 ha bestehen.
Es werden folgende Maßnahmentypen gefördert:
1. Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Verwendung von gebietsheimischem und standorttypischem Saatgut,
- Verzicht zur Nutzung der Fläche,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
2. Extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- maximal zweischürige Mahd mit Abfuhr,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensiver Bewirtschaftung unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Aufwertung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut, regionalem Heudrusch oder durch Mähgutübertragung,
- extensive Bewirtschaftung,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
4. Anlage von Altgrasstreifen oder -inseln auf Dauergrünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Anlage von über- oder mehrjährige Altgrasstreifen oder -inseln auf mindestens 5 Prozent und höchstens 20 Prozent des Dauergrünlandschlages,
- kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
- mindestens fünf Meter breite Streifen oder Inseln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
Biodiversitätspfade:
Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens 2 und maximal 8 Kilometern haben und über mindestens 4 und höchstens 16 Stationen mit Schau- bzw. Informationstafeln oder interaktiven Elementen verfügen.
An den Stationen müssen Schau- und Informationstafeln oder interaktive Elemente angebracht werden, die dazu geeignet sind, fachlich fundierte Informationen zu heimischen Arten und Lebensräumen sowie Möglichkeiten zu deren Erhalt und Förderung zu vermitteln.
Biodiversitätspfade müssen zudem biodiversitätssteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Brachen, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Anlage von Altgrasstreifen auf Grünlandflächen oder sonstige fachlich geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Gras-Kraut-Säumen entlang von Waldaußen- oder Waldinnenrändern, beinhalten.
Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Herstellung der begleitenden biodiversitätssteigernden Maßnahmen sollen der Fachplan Landesweiter Biotopverbund, vorhandene Biotopverbundpläne sowie der Generalwildwegeplan berücksichtigt werden.
Der Fördersatz je Biodiversitätspfad beträgt einmalig 55.000 €.
Je Stadt- und Landkreis soll maximal ein Biodiversitätspfad gefördert werden.
Hintergrundinformationen:
Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes zum Ziel gesetzt, den Schutz der Biodiversität im Land mit verschiedenen Handlungen und Maßnahmen zu stärken.
Neben der Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist eine weitere Maßnahme, Blühflächen und Biodiversitätspfade zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen zu fördern. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierzu ein Förderprogramm zur Förderung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden aufgelegt.
Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade) wird am 28. Oktober verkündet. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie dann auf der Internetseite https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-und-landnutzung/.
(Info: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Titelseite » > RegioNotizen » Textmeldung
Überregional - Stuttgart
26. Oct 2020 - 10:24 UhrMinisterium legt neues Förderprogramm mit 7,5 Millionen Euro auf - Minister Hauk: „Mit dem Förderprogramm unterstützen wir die Kommunen, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins leisten
Weitere Beiträge von Medienmitteilung (01)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.
> Weitere Meldungen aus Stuttgart. > Weitere Meldungen aus der Rubrik "> RegioNotizen". > Suche > Meldung schreiben P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |
- Wir sind RegioTrends-Partner
-
- Ledermanufaktur Andreas Rombach
Markgrafenstraße 26, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 953 940 6, andy@owsg.de - Gustav Ohmberger GmbH & Co. KG
Karl-Friedrich-Str. 7, 79312 Emmendingen, Tel. 07641/9333390, Fax 07641/93333920 - Freiämter Hof
Reichenbach 10, 79348 Freiamt-Reichenbach, Tel. 07645 / 313, Fax 07645 / 508 - Bäckerei Horst Gerber
Freihof 4, 79348 Freiamt, Tel. 07645/1373, Fax: 07645/1371, E-Mail: baeckereigerber@aol.com, www.baeckerei-gerber.de - Anwaltskanzlei A. Cordier § Kollegen
Karl-Friedrich-Straße 29/1, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 / 51840, Fax 07641 / 52748
- Ledermanufaktur Andreas Rombach
und immer auch in den RegioMarktplatz-Rubriken! -
- Regio-Termine
- Emmendingen-Maleck - Frühjahrskonzert des MV Maleck am 20. April 2024 - Motto: "Licht & Schatten" im Dorfgemeinschaftshaus in Maleck
- Regio - Hier ist Platz für IHRE Veranstaltung! REGIOTRENDS-Service: Telefon 07641-9330919 - Weitere Termine im RegioKalender (Kategorie MAGAZIN)
- Freiburg - Der Gebäude-Energiewende einen Schritt näher: Gebäude.Energie.Technik 2024 zieht positive Messebilanz
- Lahr - 17.03.24 und 16.06.24 jeweils 18 Uhr: Jazz Session - Jazz im Stiftsschaffneikeller Lahr
- Emmendingen - Osterzopf in der Lammstraße in Emmendingen - Aktion der Aktionsgemeinschaft Lammstraße (AGL )am Oster-Samstag ab 10 Uhr.
- Müllheim - 1. April: Die Welt braucht Frieden - 27. Ostermarsch in Müllheim - Friedensrat Markgräflerland lädt ein
- Riegel - 6. April: Frühjahrskonzert mit dem Musikverein Riegel - Veranstaltung unter dem Motto "Alles aus Liebe" in der Römerhalle
- Emmendingen-Windenreute - 13.04.2024 - 20 Uhr: Panik-Pate Rudi Wartha - Heimathaus Windenreute, Unterdorfstr. 7
- Lahr - 19.04.24, 20 Uhr: Ridewanz - singe, spiele, danze - Mittelaltermusik im Stiftsschaffneikeller Lahr
- Gutach - "Benefiz im bizzz" in Gutach - Am 19. April 2024, ab 19 Uhr spielt die Band Ruhetag
- Emmendingen - Entertainment-Gala 2024 „Let us entertain you“ - Am 20.04.2024 Stadtmusikverein Emmendingen
- Lahr - 27.04.24, 20 Uhr: Max Diller & Blossom - Solastalgia - Jazz im Stiftsschaffneikeller Lahr
- Emmendingen - VORMERKEN! 30. April 2024: Emmendinger Musiknacht! - Klingende Partymeile: In den Locations sorgen Kultbands und DJs für Stimmung
- Riegel - 4. bis 6. Mai: Riegeler Musikfest im großen Festzelt - Drei Tage lange wird abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie geboten
- Lahr - 17.05.24, 20 Uhr: Günter A. Buchwald - Slapstick-Helden - Stummfilme mit Livemusik im Stiftsschaffneikeller Lahr
- Tipps der Woche
- Wissenswertes
- Regio - Ausstellungen in der Regio
- Riegel - 02.03. - 23.06.2024: BELLA ITALIA | Enrico Ghinato & Vespa - Ölgemälde und Originalmodelle | Kunstsgalerie Messmer, Rigel
- Regio - Mit einem Klick zu den richtigen Adressen: Einkaufen (täglicher Bedarf, regionale Erzeuger) - Shopping (Mode, Wohnen, Geschenke…) - Dienstleistung (Recht & Finanzen, rund ums Haus…) - Gastronomie - Freizeit - Betreuung & Pflege - Schön, fit, gesund
- Deutschland - Sonnenenergie nutzbar gemacht – So profitieren Sie durch Photovoltaik-Anlagen